Haushaltschaos

Werden jetzt die Renten gekürzt?

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steckt das Land in einer Haushaltskrise. Doch wo soll gespart werden? Schon wird der Ruf nach Rentenkürzungen lauter. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich nun zur Lage geäußert.

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10:11 Uhr | 30. November | 2023
Leere Kassen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungshaushalts sind die Kassen im Bundeshaushalt erst einmal leer. Die Deutsche Rentenversicherung setzt den Forderungen nach einer Rentenkürzung Fakten entgegen.

| Quelle: deepblue4you

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds hat eine Haushaltskrise nach sich gezogen. Fördergelder wackeln, die Bundesregierung setzt den Rotstift an, SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich spricht von „Verteilungsfragen“, um die es nun gehe. Auch wenn Mützenich dabei an den „unverdienten Reichtum in diesem Land“ dachte, hat er mit der Vokabel „Verteilungsfragen“ ein Thema angesprochen, vor dem nun jedes Ressort zittert. Und schon wird der Ruf nach Rentenkürzungen laut, der seit dem Bericht des Sachverständigenrats nicht verebben will. Entsprechend fordert nun abermals die Wirtschaftsweise Veronika Grimm Kürzungen im Sozialbereich: „Prinzipiell sind Einsparungen bei den Renten möglich. Zum Beispiel die Rente ab 63 oder die Mütterrente könnte man zur Disposition stellen. Und bei der Anpassung von Bestandsrenten könnte man weniger Aufwüchse vorsehen“, so die Ökonomin gegenüber der Berliner Morgenpost.

Die Forderungen haben offenbar auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erreicht, die nun versucht, die Gemüter zu beschwichtigen und der sich zuspitzenden Ungewissheit Fakten entgegenzusetzen. „In der aktuellen Diskussion um den Bundeshaushalt 2024 werden verschiedentlich Rufe nach "Kürzungen für Rentner" oder "Einsparungen bei der Rente" laut“, erklärt die DRV auf seiner Website und weist nachfolgend auf die Gesetzeslage hin: Demnach gibt es einen Rechtsanspruch auf die Rentenhöhe. „Die Zahlung gesetzlicher Leistungen ist somit nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig.“

Zwar erhalte die Rentenversicherung Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, doch auch diese richten sich nach gesetzlich festgelegten Regelungen. Soll heißen: können nicht einfach kurzerhand nach unten geschraubt werden. Dazu muss man allerdings wissen: Die Ampelkoalition hatte ohnehin niedrigere Zuschüsse in den kommenden drei Jahren geplant, 600 Millionen Euro weniger sollen es demnach pro Jahr sein. „Die Rentenversicherung wendet sich entschieden gegen diese erneute kurzfristige haushaltspolitisch motivierte Kürzung. Dass mit der Verlässlichkeit der Finanzierung das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung und den Sozialstaat als Ganzes steht und fällt, gilt umso mehr für die Belastbarkeit von Zusagen des Bundes“, kritisierte Anfang Juli die Rentenversicherung vor dem Hintergrund der Pläne.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Regierung vier Sonderzahlungen an die Rentenversicherung in Höhe von 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft.

Klausel schützt Rentenhöhe

Wer sich nun also sorgt, die Rentenhöhe könnte sinken, der sei beruhigt. Schließlich greift eine gesetzliche Schutzklausel, besser bekannt als Rentengarantie. „Diese bewirkt, dass die Renten selbst dann nicht sinken, wenn die der Rentenanpassung zugrunde liegenden Löhne und Gehälter gesunken sind.“

Zu guter Letzt erinnert die Rentenversicherung auch an ihren gesetzlichen Status: Als selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts besitzen die Rentenversicherungsträger nämlich Finanzautonomie. Das bedeutet, dass Vertreter der verschiedenen Träger den Haushalt der Rentenversicherung inklusive aller Ein- und Ausnahmen feststellt. Angesichts der angeführten Argumente resümiert die Deutsche Rentenversicherung: „(…) die laufenden Rentenzahlungen (sind) von der aktuellen Diskussion um den Bundeshaushalt 2024 nicht betroffen.“