Versicherungsgeschäft untersagt

Abwicklung der Steuerberater Pensionskasse besiegelt

Die Pensionskasse wird nicht weiter gegen den Entzug der Geschäftserlaubnis vorgehen, teilte deren Vorstand mit. Damit endet ein jahrelanger Streit mit der BaFin.

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10:01 Uhr | 21. Januar | 2022
Bafin Bild: BaFin

Der Entzug der Geschäftserlaubnis für die Steuerberater-Pensionskasse durch die BaFin ist nun beschlossene Sache. Bild: BaFin

Die Entscheidung der deutschen Finanzaufsicht, der Steuerberater-Pensionskasse das Versicherungsgeschäft zu untersagen, ist rechtskräftig – das Neugeschäft ist der Pensionskasse damit untersagt, lediglich der aktuelle Bestand wird von der Kasse noch betreut. Dies bestätigten an diesem Freitag sowohl die BaFin als auch die Steuerberater-Pensionskasse selbst.

Die Steuerberater-Pensionskasse war 2017 in eine finanzielle Schieflage gerutscht, als sie die Eigenmittel-Solvabilitätskapitalanforderungen nicht mehr erfüllen konnte, sprich über weniger Eigenkapital verfügte, als von der BaFin vorgeschrieben worden war. Die Solvabilitätsquote fiel auf 55,3 Prozent – gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch eine Quote von 100 Prozent.  

Neugeschäft seit 2018 eingestellt

Die Pensionskasse stellte daraufhin 2018 das Neugeschäft ein und erarbeitete einen Sanierungsplan, den sie der BaFin vorlegte. Dieser sah deutliche Leistungskürzungen für Rentner sowie Anwärter vor. Unter anderem sollte die Garantieverzinsung von teils vier Prozent (im „Tarif 2.000“) auf 2,25 Prozent gesenkt werden. Doch der vorgelegte Plan stimmte die BaFin nicht zufrieden – stattdessen griff die deutsche Finanzaufsicht zur wohl drastischsten der ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen: Sie entzog der Pensionskasse die Geschäftserlaubnis.  

Hiergegen legte diese allerdings Widerspruch und später Klage ein. Doch mittlerweile scheint bei der Pensionskasse ein Sinneswandel eingetreten oder ab die Überzeugung gereift zu sein, den Kampf nicht mehr gewinnen zu können. Wie es in der aktuellen Pressemitteilung heißt, habe der Vorstand beschlossen, die Klage gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nicht weiterführen zu wollen.  

Auf die bestehenden Versicherungsverträge wirke sich der nun rechtsgültige Erlaubnisentzug nicht aus, teilt die Kasse mit. „Diese werden mit allen vertraglichen Rechten und Pflichten über die gesamte Vertragslaufzeit, das heißt im Normalfall bis zum Lebensende der Versicherten oder gegebenenfalls ihrer Hinterbliebenen, von der Deutschen Steuerberater-Versicherung erfüllt.“  

Die Steuerberater-Pensionskasse steht mit ihren finanziellen Problemen allerdings nicht allein. Die Niedrigzinsphase brachte auch weitere Pensionskassen zuletzt in arge Bedrängnis – so untersagte die BaFin beispielsweise auch der Kölner sowie der Caritas-Pensionskasse das Neugeschäft.  

40 Pensionskassen in Manndeckung

Laut Frank Grund, bei der BaFin für die Aufsicht von Versicherungen sowie Pensionskassen verantwortlich, seien neben 20 Lebensversicherern derzeit rund 40 Pensionskassen in der sogenannten „Manndeckung“, wie die BaFin ihre intensive Überwachung umschreibt. Dies erzählte Grund im Oktober vergangenen Jahres dem Berliner Tagesspiegel. Bei diesen Anbietern ist nach Auffassung der BaFin die Gefahr gegeben, dass diese ihre Pflichten gegenüber ihren Kunden dauerhaft nicht einhalten werden können.  

„Es gibt Pensionskassen, bei denen man Leistungskürzungen – so wie wir sie bei drei Pensionskassen in den vergangenen Jahren schon erlebt haben – nicht ausschließen kann", mahnte Grund.