Betriebliche Pflege: Diese 6 Reformen würden den Vertrieb voranbringen
procontra: Vermitteln Ihre Vertriebspartner auch Produkte im Bereich betrieblicher Pflegeversicherung?
Bastian K. Roeder: Ja, immer mehr unserer Vertriebspartner sind erfolgreich in der betrieblichen Vorsorge tätig und nutzen auch in der betrieblichen Pflegeversicherung, kurz bPV, das Produktangebot unserer Produktpartner, zum Beispiel von Hallesche Krankenversicherung und HanseMerkur.
procontra: Noch gibt es wenig Anbieter. Woran liegt das?
Roeder: Derzeit werden in der bPV überwiegend Tarife angeboten, die kein Pflegetagegeld beinhalten, sondern nach dem Sachleistungsprinzip an die Pflegeperson erstattet werden. Eine große Hürde ist hierbei die Sachbezugsfreigrenze: Arbeitgeberzuschüsse sind nur bis zur 50-Euro-Freigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Grenze ist in Kombination mit der – auf den ersten Blick attraktiveren – betrieblichen Krankenversicherung schnell erreicht. Daher ist die Nachfrage der Kunden derzeit gering. Idealerweise mit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen wird sich die Nachfrage verbreitern und werden weitere Produktanbieter hinzukommen.
procontra: Was würde helfen?
Roeder: Aus Sicht unserer Vertriebspartner würde eine gezielte Förderung betrieblicher Lösungen zur Pflegeabsicherung deutlich mehr Kunden gegen das Pflegerisiko schützen. Die Hürde der Sachbezugsfreigrenze würde wegfallen, wenn der Gesetzgeber Arbeitnehmern die Entgeltumwandlung als Durchführungsweg für die bPV ermöglichen würde. Das hat sich in der betrieblichen Altersvorsorge bewährt. Allerdings braucht es auch die Vertriebs- und Beratungsleistung des freien und selbständigen Versicherungsmaklers, um das große Potenzial in der gesamten betrieblichen Vorsorge auszuschöpfen. Hier ist ein ganzheitlicher Beratungsansatz unter Einsatz digitaler Tools notwendig.
procontra: Und was wünschen sich Ihre Vertriebspartner von Produktgebern?
Roeder: Sie wünschen sich vor allem Leistungserleichterungen beziehungsweise -erweiterungen: Besonders wichtig sind beispielsweise eine vereinfachte Gesundheitsprüfung in den ersten Monaten nach Einführung der bPV, ein Sofortschutz ohne Wartezeiten und ein weltweiter Schutz, so dass Leistungen auch bei Pflege im Ausland gezahlt werden. Wünschenswert ist auch eine einfache Abwicklung, bei der die Abrechnung direkt zwischen Versicherer und Arbeitnehmer beziehungsweise Familienangehörigen erfolgt. Zudem soll es im Leistungsfall keine Doppelprüfungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung geben und der Versicherer dem Pflegegutachten folgen. Schließlich wären weitere Assistance-Leistungen im Pflegefall, zum Beispiel bei der Organisation von Pflegepersonal oder Pflegeeinrichtungen, für den Kunden von großem Vorteil.