Schadenfall der Woche

Kleiner Meteorit, große Wirkung

Die Aufregung war groß: Mehrere Asteroiden-Bruchstücke sind im Norden Deutschlands gefunden worden, einer durchbrach sogar das Dach eines Hauses. Wer die seltenen Fundstücke behalten darf und welche Versicherung den Schaden übernimmt

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13:05 Uhr | 04. Mai | 2023
Schadenfall der Woche

Ein Tennisball großer Meteorit hat das Dach eines Hauses in Norddeutschland durchbohrt. Welche Versicherung den Schaden übernimmt und wer den Himmelskörper behalten darf

| Quelle: procontra

Ein beliebter Aberglaube geht so: Wer eine Sternschnuppe sieht, darf sich etwas wünschen. Ob das nun gleich die Sternschnuppe in Form eines Asteroiden-Bruchstücks im Wohnzimmer sein muss, mag bezweifelt werden. Doch genau dieses Szenario ereignete sich im schleswig-holsteinischen Elmshorn vor wenigen Tagen. Ein Tennisball großer Meteorit hat laut verschiedenen Medienberichten das Dach eines Hauses durchschlagen.

Weitere Meteoriten, insgesamt etwa vier Kilogramm Gestein verteilt auf bisher 13 Meteoriten, wurden anschließend im Umfeld entdeckt. Ein Brocken, der in einem Garten gelandet sei, wiege mehrere Kilo. Laut einem Experten vom Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR) stammen die Bruchstücke aus dem Asteroidengürtel zwischen Mars und Jupiter.

Die Geschosse liegen nun in einem Speziallabor in Dresden, dort wird die verbliebene Radioaktivität des Gesteins gemessen. Dabei geht es weniger um die Sorge vor gefährlicher Strahlung als vielmehr darum herauszufinden, welche Radioisotope* im Weltraum entstanden sind, wie der Spiegel berichtet.

Während ein Experte von einem „sensationellen Glücksfall“ und einem „erhaltenswerten Kulturgut“ spricht, darf der Hausbesitzer nun erst einmal den Schaden der Versicherung melden. Sofern die überhaupt einspringt. Denn: In der klassischen Wohngebäudeversicherung ist der Schutz vor Einschlägen durch Himmelskörper nach den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV nicht automatisch enthalten. Eine spezielle Klausel, durch die auch sogenannte unbekannte Gefahren enthalten sind, ist dafür erforderlich. Wenn der Meteoriteneinschlag hingegen zu einem Brand führt, kommt die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung auf.

Derweil denken die betroffenen Hausbesitzer darüber nach, wo der durchschlagende Gesteinskörper nach der Rückkehr aus Dresden in den heimischen vier Wänden ausgestellt werden kann. Denn das Gute an den Himmelskörpern ist: Sie gelten im Gegensatz zu Bodenschätzen als herrenlose Gegenstände. Wer sie findet, darf sie behalten.

* Radioaktive Isotope sind Atomarten, deren Atomkerne gleich viele Protonen, aber unterschiedlich viele Neutronen enthalten.