Hannoversche wegen getarnter Werbung abgemahnt

„Mitteilung zur Kostenübernahme“ steht auf kürzlich versandten Briefen der Hannoverschen Lebensversicherung. Da sie aber tatsächlich nur Werbung enthalten, wurde die VHV-Tochter nun abgemahnt. Nicht ihr erster Fauxpas im Jahr 2020.

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12:06 Uhr | 16. Juni | 2020
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht eine Kennzeichnung von Werbung vor. Im aktuellen Fall hat die Hannoversche Lebensversicherung dies offenbar vernachlässigt.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht eine Kennzeichnung von Werbung vor. Im aktuellen Fall hat die Hannoversche Lebensversicherung dies offenbar vernachlässigt. Bild: procontra

Bei der Hannoverschen Lebensversicherung AG (VHV-Tochter) hat man gerade eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) auf dem Tisch. In dem Schreiben (liegt der procontra-Redaktion vor) kritisieren die Verbraucherschützer einen aktuellen Werbebrief für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Der Umschlag trägt – neben Absender und Empfänger – lediglich die Aufschrift „Mitteilung zur Kostenübernahme“. Eine weitere Kennzeichnung als Werbebrief erfolgt nicht.

Für die Wettbewerbszentrale Grund genug, eine Abmahnung gemäß § 5a Absatz 6 UWG auszusprechen. So hätte der kommerzielle Zweck der Werbesendung kenntlich gemacht werden müssen. Wenn dies nicht erfolge, könne sie den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er andernfalls nicht treffen würde.

Briefumschlag erweckt falschen Eindruck

Der Inhalt des Briefs wirbt für eine Sterbegeldversicherung bei der Hannoverschen. Dies ist aber von außen – also verpackt im Umschlag – nicht zu erkennen. Dazu schreibt die Wettbewerbszentrale:

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Verbraucher, die diesen Werbebrief erhalten, werden dazu veranlasst, diesen zu öffnen, weil sie befürchten müssen, im Falle der Nichtöffnung Nachteile zu erleiden für von ihnen verauslagte Kosten oder beantragte Leistungen. Insbesondere solche Verbraucher, die Leistungen z. B. aus der Pflegeversicherung oder andere Leistungen beantragt haben, die gegebenenfalls auch über Dritte ausgezahlt werden, müssen diesen Brief öffnen, um sicherzustellen, dass ihnen hinsichtlich der Antragstellung keine Nachteile entstehen. Der Brief erweckt den Eindruck, dass er die Information zu einer beantragten Leistung enthält. Er ist aber nicht Anderes als Werbung.

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Die Wettbewerbszentrale verlangt von der Hannoverschen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dann würde, im Falle einer erneuten Zuwiderhandlung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 8.000 Euro fällig werden. Zu Abgabe der Unterlassungserklärung hat der Lebensversicherer noch bis nächste Woche Zeit.

Die eigene Rechtsabteilung würde aktuell prüfen, in welcher Form vor diesem Hintergrund eine Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, erklärte heute ein VHV-Sprecher auf procontra-Nachfrage.

„Unglücklich agiert“

Hinsichtlich der Vorwürfe sagte er: „Wir können die Kritik der Wettbewerbszentrale nachvollziehen. Hier wurde bei uns unglücklich agiert und wir müssen uns das zuschreiben lassen. Zukünftig werden wir sicherstellen, dass das nicht noch einmal vorkommt und unsere Kunden sich auf eine transparente und korrekte Kommunikation von uns verlassen können, so wie sie es gewohnt sind.“

Erst im April hatte die Hannoversche das Layout eines Werbeschreibens zur Berufsunfähigkeitsversicherung geändert, nachdem vereinzelte Beschwerden darüber bei ihr eingegangen waren. Das Layout des Briefes war – wenn auch offenbar nicht rechtswidrig – der Optik eines Renteninformationsschreibens des Deutsche Rentenversicherung Bund sehr nahegekommen.

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