Schadenfall der Woche

Beim Radrennen über den Hund gekommen

Der Radweltmeister und Favorit Remco Evenepoel ist auf der fünften Etappe beim Giro d’Italia gestürzt – und das gleich zweimal. Wetterkapriolen und ein tierischer Passant rissen den Belgier zu Boden.

Author_image
09:05 Uhr | 11. Mai | 2023
Schadenfall der Woche

Radrennen sind riskant und Vierbeiner, die die Rennstrecke kreuzen, sind es nicht minder, wie der Radweltmeister Remco Evenepoel nun feststellen musste.

| Quelle: procontra

Kurz nach dem Start der fünften Etappe des 106. Giro d’Italia, einem 171 Kilometer langen Radrennen, musste der belgische Favorit Remco Evenepoel lernen: Der Hund ist nicht immer der beste Freund des Menschen. Ein Vierbeiner lief nämlich plötzlich über die Straße und kreuzte die Wegstrecke des Weltmeisters. Daraufhin stürzte er auf den regennassen Asphalt, wie die Nachrichtenagentur dpa meldete.

Evenepoel blieb jedoch unverletzt und konnte das Rennen nach einem kurzen Aufenthalt am Straßenrand fortsetzen. Doch das Glück sollte dem Belgier an diesem Tag nicht hold sein: In der Schlussphase des Rennens wurde der 23-Jährige erneut zu Boden gerissen. Dieses Mal war es der Regen, durch den der Belag an Glätte gewonnen hatte. Die dünnen Reifen des Rennrads taten ihr Übriges. Auch der bekannte Radsportler Mark Cavendish stürzte im wahrsten Sinne des Wortes über die verregneten Straßen: Kurz vor der Ziellinie kam er in hohem Tempo zu Fall und rutschte dann als Fünfter durch das Ziel. Wie riskant der Radsport ist, zeigt ein Blick auf die Statistik. Sehr oft sind es durch Stürze herbeigeführte Kopfverletzungen, denen die Radsportler erliegen.

Der Favorit Evenepoel hatte nach seinem Erfolg beim Auftaktzeitfahren die Gesamtführung bis Dienstag noch erfolgreich verteidigen können. Nach der vierten Etappe wurde er hingegen vom Norweger Andreas Leknessund abgelöst, der dann das rosa Trikot mit einem minimalen Abstand von 28 Sekunden zu Evenepoel übernahm. Möglicherweise geht er jedoch am Freitag oder Sonntag schon wieder in Führung, wenn die nächsten Etappen anstehen.  

Inwiefern nun der Halter des Hundes, der Evenepoels Weg querte, haften muss, ist zwar nicht überliefert. Dass Halter aber generell für Schäden, die durch ihre Tiere entstehen, haften müssen, hat kürzlich erneut das Oberlandesgericht Frankfurt bekräftigt (Az. 11 U 89/21). So muss ein Hundebesitzer, dessen Tier sich lossriss, auf den Radweg rannte und dadurch einen Radfahrer zu Fall brachte, dem Beschädigten 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Durch den Sturz habe die Lebensqualität des Radfahrers erheblicher gelitten, da er seine Freizeitsportarten, insbesondere Motorrad- und sportliches Fahrradfahren, vorerst nicht mehr ausüben könne. Wenngleich der Hundehalter nicht vorsätzlich gehandelt hatte, muss er für die tierspezifische Gefahr dennoch haften.