Wichtig für die Beratung

Betriebs- und Berufshaftpflicht – das sind die Unterschiede

Die Begriffe Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht werden im Alltag oft nicht klar getrennt. Für Versicherungsmakler ist es jedoch wichtig, die Unterschiede exakt zu kennen, um Kunden zielgerichtet beraten zu können.

13:09 Uhr | 03. September | 2025
Betriebs- und Berufshaftpflicht – das sind die Unterschiede

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Im Makleralltag fällt immer wieder auf, dass die Begriffe Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht sowohl bei Kunden als auch gelegentlich unter Vermittlern synonym verwendet werden. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Versicherungsarten mit spezifischen Zielgruppen, Leistungsinhalten und rechtlichen Hintergründen.  

Für Versicherungsmakler ist es essenziell, die Unterschiede nicht nur zu kennen, sondern im Beratungsgespräch auch klar zu kommunizieren, denn Fehler in der Risikoanalyse oder in der Tarifierung können Haftungsfolgen haben. Doch worin unterscheiden sich die beiden Versicherungen nun konkret?  

  • Die klassische Betriebshaftpflicht (BHV) greift bei einem Personen- oder Sachschaden. Auch daraus resultierende Vermögensfolgeschäden sind versichert. Die BHV ist vor allem für Handwerksbetriebe, Produktionsunternehmen oder Dienstleister mit gewerblichem Charakter relevant. Sie zahlt zum Beispiel, wenn eine Kundin in einem Friseursalon ausrutscht, sich das Bein bricht und Schadenersatz fordert. 

  • Die Berufshaftpflichtversicherung deckt in ihrer klassischen Form Vermögensschäden ab, die aus einer beruflichen Tätigkeit resultieren – insbesondere durch Fehlberatung, Versäumnisse oder falsche Dokumentation. Sie wird daher auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet und ist besonders für freiberuflich Tätige und beratende Berufe unverzichtbar. Gute Policen sollten auch KI-Risiken einschließen. 

Echte und unechte Vermögensschäden 

Mit Blick auf die beiden Versicherungsarten ist es wichtig, den Unterschied zwischen „echten“ und „unechten“ Vermögensschäden zu beachten. Echte Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die beim Geschädigten entstehen, ohne dass ihnen ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Solche Schäden treten typischerweise im Rahmen von Beratungs- oder Planungsfehlern auf und werden von der Berufshaftpflicht abgedeckt. 
 
Demgegenüber stehen sogenannte unechte Vermögensschäden, bei denen der finanzielle Verlust als Folge eines vorhergehenden Personen- oder Sachschadens entsteht. Ein klassisches Beispiel: Ein Monteur beschädigt bei einem Kundeneinsatz eine Produktionsmaschine. Infolge des Sachschadens kommt es zu einem mehrtägigen Produktionsausfall, wodurch dem Kunden ein Ertragsausfall entsteht. Der finanzielle Verlust (z. B. entgangener Gewinn) ist hier unmittelbare Folge des Sachschadens und gilt daher als unechter Vermögensschaden, für den die Betriebshaftpflichtversicherung aufkommt. 

Gerade bei Kunden mit gemischten Tätigkeitsfeldern – etwa bei IT-Dienstleistern, Architekten oder Ingenieuren – ist es für Versicherungsmakler entscheidend, die Art der zu erwartenden Risiken sauber zu analysieren.  

Wird beispielsweise nur eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen, obwohl der Kunde auch beratende Leistungen erbringt, besteht im Schadenfall das Risiko einer erheblichen Deckungslücke, da echte Vermögensschäden nicht mitversichert sind. Umgekehrt kann eine Berufshaftpflicht wiederum keine Ansprüche aus Personen- oder Sachschäden abdecken, wie sie im handwerklichen oder technischen Bereich üblich sind. Tipp: Bei manchen Anbietern lassen sich beide Versicherungsarten auch kostengünstig miteinander kombinieren. 

Passiver Rechtsschutz

Trotz ihrer Unterschiede weisen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen auch Gemeinsamkeiten auf. Beide beinhalten einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Das bedeutet: Kommt es zu einem Schadenfall, prüft der Versicherer zunächst, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Stellt sich heraus, dass sie unbegründet sind, übernimmt der Versicherer die rechtliche Abwehr – inklusive aller anfallenden Kosten.