Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent auch für das Jahr 2027 beizubehalten.
Zinsniveau am Kapitalmarkt weiterhin stabil
„In unsere Entscheidung sind unterschiedliche Faktoren eingeflossen“, erklärt die DAV-Vorsitzende Susanna Adelhardt. Wichtig sei zum Beispiel der Blick auf das Zinsniveau an den Kapitalmärkten, an dem sich auch der Höchstrechnungszins orientiere. Mittelfristig sei davon auszugehen, dass der Leitzins der Europäischen Zentralbank bei rund 2 Prozent stabil bleiben werde.
„Besonders wichtige langfristige Referenzzinsen wie der zehnjährige EUR-Swapsatz lagen im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 deutlich über 2 Prozent. Somit besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand zu einem Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent“, heißt es beim DAV.
Modellrechnungen bestätigen Einschätzung
Auch aktuelle Modellrechnungen der DAV untermauern ihre Position. Für ein repräsentatives Anlageportfolio ergeben sich demnach künftig erzielbare Durchschnittsrenditen, die dauerhaft über dem empfohlenen Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent liegen.
Zur Ermittlung des empfohlenen Höchstrechnungszinses verwendet die DAV Szenarien für die Entwicklung der Renditen eines repräsentativen Neuanlageportfolios. Diese Szenarien werden mit Hilfe eines stochastischen Modells gewichtet. Um kurzfristige Schwankungen abzuschwächen, wird daraus ein fünfjähriger Durchschnittswert gebildet. „Auf die geglätteten Renditen wird zusätzlich ein Sicherheitsabschlag von 40 Prozent angewendet“, so Adelhardt.
GDV unterstützt Empfehlung für 2027
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterstützt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, den Höchstrechnungszins wie 2026 auch 2027 bei 1 Prozent zu belassen. „Das schafft langfristige Stabilität und Verlässlichkeit für Kundinnen und Kunden und passt zur aktuellen Marktlage“, meint Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Zum Hintergrund: Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Garantiezins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025 von 0,25 Prozent auf 1 Prozent gestiegen. Das war die erste Anhebung seit 30 Jahren.
Long Story short
Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungs-Neuverträge soll laut DAV auch 2027 unverändert bei 1,0 Prozent bleiben; GDV unterstützt diese Empfehlung.
Der Höchstrechnungszins war zum 1. Januar 2025 erstmals seit 30 Jahren angehoben worden – von 0,25 auf 1,0 Prozent.

