Untersuchung

2 Risiken bei hybriden Lebensversicherungen: BaFin rüffelt Versicherer

Flexible Hybridprodukte boomen - doch bergen sie bestimmte Risiken, die sich auch auf die klassischen Lebensversicherungsverträge im Bestand des Versicherers auswirken können. Zwar sind sich die Versicherer dieser Risiken bewusst, doch laut BaFin besteht dennoch Nachbesserungsbedarf.

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13:07 Uhr | 02. Juli | 2025
Bafin-Gebäude in Frankfurt/Main

Die Finanzaufsicht hat untersucht, ob die deutschen Lebensversicherer die in flexiblen Hybridprodukten enthaltenen Risiken ausreichend berücksichtigen.

| Quelle: Jens Erbeck/ BaFin

Kapitalbildende Produkte nehmen im Neugeschäft deutscher Lebensversicherer traditionell einen bedeutenden Anteil ein. In den vergangenen Jahren hat sich dieser Anteil jedoch verschoben. Zu Beginn des Jahrtausends dominierten klassische Lebensversicherungsprodukte mit Zinsgarantie, doch mittlerweile sind neue Formen von Lebensversicherungen, wie dynamische Hybridprodukte, auf dem Vormarsch. Diese Produkte kombinieren klassische Lebensversicherungsbestandteile mit fondsgebundenen Komponenten und bieten dadurch eine flexiblere und renditeorientiertere Kapitalanlage. Mittlerweile liegt der Anteil am Neugeschäft der dynamischen Hybridprodukte bei über 20 Prozent.

Im Vergleich zu klassischen Lebensversicherungen bringen dynamische Hybridprodukte einige spezifische Verbraucherrisiken mit sich. Besonders hervorzuheben sind laut der deutschen Finanzaufsicht zwei wesentliche Risiken:

1. Risiken für die übrigen Lebensversicherungsverträge

Die Umschichtungen von Fondsguthaben in das klassische Deckungskapital und umgekehrt können Auswirkungen auf die Liquidität und Allokation der nicht fondsgebundenen Kapitalanlagen haben. Dies kann zu einer Minderung der Überschussbeteiligung für andere klassische Lebensversicherungsverträge führen, insbesondere wenn die Lebensversicherer in liquide, aber weniger renditestarke Kapitalanlagen investieren müssen.

2. Cash-Lock-Risiko:

Ein weiteres spezifisches Risiko für die Versicherungsnehmer von dynamischen Hybridprodukten ist das sogenannte Cash-Lock-Risiko. Dies tritt auf, wenn ungünstige Kapitalmarktentwicklungen eine Umschichtung in das klassische Deckungskapital erfordern und die Versicherungsnehmer nach einer Erholung der Märkte nicht mehr von den gestiegenen Renditen profitieren können. Dieses Risiko wird besonders bei hochgarantierten Verträgen, wie etwa solchen mit einer 100-prozentigen Beitragserhaltungsgarantie, relevant.

BaFin befragt 10 Lebensversicherer

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat nun zehn deutsche Lebensversicherer gefragt, wie sie mit den Risiken dynamischer Hybridprodukte umgehen und welche Maßnahmen zur Risikominderung die Versicherer ergriffen haben. Die Umfrage ergab, dass alle befragten Unternehmen sich der Auswirkungen dieser Produkte auf die allgemeine Kapitalanlage bewusst sind. Allerdings wurden auch Lücken in der Risikoplanung festgestellt.

Beispiel Risiken für die anderen Verträge: Zwar berücksichtigen alle befragten Lebensversicherer die Umschichtungen dynamischer Hybridprodukte in ihrer kurzfristigen Liquiditätsplanung. Allerdings steigt der Anteil flexibler Hybridprodukte im Portfolio deutlich an – bei manchen Versicherern liegt der Anteil am Neugeschäft – gemessen an der Beitragssumme – bereits bei über 50 Prozent. Die BaFin fordert von den Versicherern darum sich langfristig auf einen steigenden Anteil flexibler Hybridprodukte und die damit folgenden Auswirkungen auf die Rest-Verträge vorzubereiten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen – hieran mangele es nämlich weitgehend noch.

Die BaFin will die entsprechenden Risiken insbesondere bei den Lebensversicherern mit relativ viel Neugeschäftsanteil bei hybriden Produkten zukünftig verstärkt in den Blick nehmen – auch bei der Produktfreigabe. „Die Umschichtungsalgorithmen beeinflussen das Chancen-Risiko-Profil eines dynamischen Hybridproduktes und dessen Eignung für den Zielmarkt erheblich. Daher müssen sie bereits im Produktfreigabeverfahren, besonders bei der Definition des Zielmarkts und den Produkttests, berücksichtigt werden“, schreibt die BaFin. Vor allem die nun ermittelten Schwachstellen sollen auch künftig im Blick behalten werden.