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Warum sich ein Tarifwechsel in der Unfallversicherung jetzt lohnen kann

Im Kampf um Kunden feilen die Unfall-Versicherer ständig an ihren Tarifbedingungen und erweitern den Schutz. Deshalb kann sich ein Tarifwechsel durchaus lohnen. Darauf weisen auch die führenden Ratingagenturen hin.

Warum sich ein Tarifwechsel in der Unfallversicherung jetzt lohnen kann

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In der Welt der Versicherungen sind Änderungen keine Seltenheit. Auch in der privaten Unfallversicherung hat sich in den vergangenen Jahren eine zunehmende Differenzierung in den Bedingungswerken vollzogen, wie aktuelle Analysen der Ratinghäuser Morgen & Morgen und Franke und Bornberg zeigen.  

Besonders auffällig ist aus Sicht von Morgen & Morgen zum Beispiel die flexible Gestaltung der Gliedertaxen: Versicherer bieten den Versicherungsschutz zunehmend in unterschiedlichen Ausprägungen – von Basis- bis hin zu Premium-Tarifen. 

Es gebe außerdem immer mehr Anbieter, die die Absicherung gesundheitlicher Schäden im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung in ihre Tarife aufgenommen hätten.  

Erweiterter Unfallbegriff 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die fortschreitende Entwicklung des sogenannten „erweiterten Unfallbegriffs“. Darunter fallen zum Beispiel Ereignisse, die bedingungsgemäß einem Unfall gleichgestellt werden. Das können etwa Infektionen, Vergiftungen oder Verletzungen durch Eigenbewegungen sein. 

„Ob hilfreiche Assistance-Leistungen, umfangreiche Erweiterungen des Unfallbegriffs, Sofortleistungen oder Updategarantien – diese Features machen aus einem Standardprodukt maßgeschneiderten Schutz. Ältere Tarife können da oft nicht mithalten“, sagt Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken bei Franke und Bornberg.  

Für Versicherungsmakler bietet sich damit die Gelegenheit, bestehende Verträge ihrer Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls einen Anbieterwechsel zu empfehlen. Laut Christin Monke kann sich das auch deshalb lohnen, weil es Leistungsverbesserungen häufig schon für geringe Aufschläge gebe. 

Wachsende Intransparenz 

Allerdings kritisieren die Analysten von Franke und Bornberg auch eine zunehmende Intransparenz bei der Ausgestaltung der Bedingungswerke. 

„Die GDV-Musterbedingungen für die private Unfallversicherung dienen heute für viele Versicherer bestenfalls als grobes Raster“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Insbesondere durch die vielfältigen Erweiterungen des Unfallbegriffs drifteten die Unfallbedingungen immer weiter auseinander – in der Struktur ebenso wie beim Wording. Identische Sachverhalte würden unterschiedlich benannt, fachlich zusammengehörende Passagen wirkten eher zufällig platziert oder würden thematisch vermischt. So könne sich beispielsweise der Einschluss von Vergiftungen je nach Anbieter sowohl bei den Erweiterungen des Unfallbegriffs als auch als Ausnahme bei den Ausschlüssen wiederfinden. Für Vermittler und Verbraucher gestalte sich die Suche nach der besten Unfallversicherung damit zunehmend schwerer. 

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