3 Beispielfälle des PKV-Ombudsmanns

Wann muss die PKV zahlen, wann nicht?

6.429 Beschwerden erreichten den PKV-Ombudsmann im vergangenen Jahr. In welchen Fällen er entscheiden musste, zeigt ein Blick in den aktuellen Jahresbericht.

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12:02 Uhr | 02. Februar | 2023

Um die Übernahme der Rettungskosten handelt ein Fall, über den der PKV-Ombudsmann im vergangenen Jahr entscheiden musste.

Insgesamt 6.429 Beschwerden erreichten PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann im vergangenen Jahr – damit ist 2022 das Jahr mit dem dritthöchsten Beschwerdeaufkommen seit 2010. Nur 2017 und 2018 gingen mit 6.708 beziehungsweise 7.348 mehr Klagen beim Ombudsmann ein.

Hierzu gilt es allerdings zweierlei zu berücksichtigen: Angesichts von rund 40 Millionen PKV-Verträgen ist die Zahl der Klagen jedoch sehr gering. Zudem wird nicht jede an den PKV-Ombudsmann gerichtete Beschwerde von diesem auch angenommen - häufig fällt die Streitigkeit gar nicht in den Zuständigkeitsbereich von Lanfermann. Von den 2022 eingegangenen 6.429 Beschwerden wurden dann auch 735 abgelehnt.

Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Streit zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern: Nicht nur die Beitragserhöhungen zahlreicher Versicherer sorgten bei den Versicherten für Ärger. Häufige Streitpunkte waren auch unterschiedliche Meinungen zu der Frage, ob eine medizinische Heilbehandlung als medizinisch notwendig einzustufen ist. Auch Gebührenstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über die Vertragsauslegung beschäftigten Lanfermann im besonderen Maße. Einen Einblick in seine Arbeit liefern drei Streitfälle, die der Ombudsmann in seinem aktuellen Jahresbericht präsentiert. Diese finden sie in der oben verlinkten Bilderstrecke.