Auf 10 Milliarden Euro
Der GKV-Spitzenverband als oberstes Gremium der Krankenkassen in Deutschland verklagt die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung von 10 Milliarden Euro. Dieser Betrag soll die Finanzierungslücke ausgleichen, die den Krankenkassen im Jahr 2026 voraussichtlich durch die Übernahme der Versorgungskosten von Bürgergeldempfängern entstehen wird. Grundlage der Berechnungen sind die erwarteten Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) für das Jahr 2026.
Während Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte et cetera von sozialversicherten Menschen direkt von den Krankenkassen bezahlt werden, erhalten diese für die von Bürgergeldempfängern verursachten Kosten Zuschüsse aus Steuermitteln vom Bund. Diese würden aber für die komplette Kostendeckung schon seit langem nicht ausreichen, so dass die beitragszahlende Versichertengemeinschaft die Lücke ausgleichen muss. „Seit über 15 Jahren weist der GKV-Spitzenverband auf diese systematische Unterfinanzierung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung hin. Geändert hat das bisher nichts“, heißt es dazu in einer Presseerklärung des Verbands.
Dass man den Klageweg gerade jetzt beschreitet, dürfte auch mit der schwierigen finanziellen Situation der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zusammenhängen. Die Ausgaben übersteigen seit langem die Einnahmen und ein Puffer ist kaum noch gegeben.
Um das Ruder herumzureißen, stehen verschiedene Ideen im Raum. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich im Juli in Richtung von mehr privater Vorsorge positioniert. Erst vor wenigen Tagen kam aus der Union dann der Vorschlag, zusätzlichen Versicherungsschutz über die GKV „dazubuchen“ zu können – allerdings direkt gefolgt vom Vorwurf einer dann stattfindenden Wettbewerbsverzerrung durch den PKV-Verband.