Finanzaufsicht greift ein

BaFin entzieht Adrealis die Erlaubnis

Die BaFin greift hart durch gegen die Münchener Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH. Grund ist ein Verstoß gegen das Kapitalanlagegesetzbuch.

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16:08 Uhr | 21. August | 2023
BaFin

Die Finanzaufsicht greift gegen die Adrealis Seervice Kapitalverwaltungs GmbH hart durch. | Quelle: BaFin

Auf ihrer Webseite bezeichnet sich die Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH als Marktführer im Bereich der Neuzulassung geschlossener Fonds. Nun hat die BaFin dem Münchener Unternehmen allerdings die Erlaubnis entzogen, als Service-KVG geschlossene Publikums- und Spezialfonds aufzulegen. Dies teilte die Finanzaufsicht am Freitag mit. 

Grundlage des Erlaubnis-Entzugs ist laut BaFin ein Verstoß gegen Paragraph 23 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Hier heißt es: „Einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Erlaubnis zu versagen, wenn die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht mindestens zwei Geschäftsleiter hat.“ Dies ist hier offenbar nicht gegeben.

Zwar ist die Maßnahme noch nicht bestandskräftig, jedoch ab sofort vollziehbar.“ Die Adrealis darf nun also nicht mehr als Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20, 22 KAGB agieren“, heißt es in der BaFin-Meldung. Die Verwaltung des Investmentvermögens geht damit erst einmal – bis sich eine neue KVG findet – auf die zuständige Verwahrstelle über.

Bereits im April hatte die BaFin Adrealis den Vertrieb aktueller Fondsprodukte von Agri Terra, Edira, Gallus und Variond untersagt.