Ärzte brauchen mehr als Einkommenssicherung

Junge Unternehmer müssen viel im Blick behalten. Dabei spielen wichtige Absicherungen oft eine untergeordnete Rolle. Neben der Einkommenssicherung bleiben vor allem laufende Betriebskosten ungedeckt. Das gilt auch für niedergelassene Ärzte. Die ausgezeichneten Produkte der INTER sorgen für eine umfassende Liquiditätssicherung der lukrativen Zielgruppe.

10:12 Uhr | 19. Dezember | 2023
Ärzte brauchen mehr als  Einkommenssicherung

Ärzte brauchen mehr als Einkommenssicherung.

| Quelle: Tom Werner

Der junge Orthopäde und Unfallchirurg hatte sich, nach aufreibenden Jahren in einer Klinik, endlich seinen Traum einer eigenen Praxis erfüllt. Das Wartezimmer war stets gut gefüllt, die Arbeit machte ihm Spaß, in seiner Freizeit hielt er sich mit Langstreckenläufen fit. Noch nie hatte er länger als zwei Tage krankheitsbedingt zu Hause bleiben müssen. Doch dann, drei Jahre nach der Praxisgründung, der Schock: Hodenkrebs. Als Mediziner war ihm sofort klar: Selbst bei einem günstigen Verlauf würde er durch Operation und Chemotherapie mit Reha für längere Zeit ausfallen. Sein Einkommen hatte er zwar durch eine Krankentagegeldpolice abgesichert. Doch die fixen Kosten waren dadurch nicht gedeckt: die Miete für die zentral gelegenen Altbaupraxisräume, die Kreditraten für die schicke Praxisausstattung, die Leasingraten für die Hightech-Gerätschaften und die Gehälter für die vier Mitarbeiterinnen. Die Folge: Nur durch einen privaten Notkredit konnte der Jungmediziner die Pleite abwenden.

Sein Fall ist exemplarisch für eine Vielzahl niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, gerade in der ersten, besonders stressigen Zeit nach der Niederlassung. Wie bei jeder Unternehmensgründung fallen Fragen der Absicherung gern hinten runter, weil das operative Geschäft die ganze Kraft und Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt. Umso wichtiger ist es, die Zielgruppe der Arzt­praxisinhaber für die beträchtlichen Risiken zu sensibilisieren, die aus einer schweren Erkrankung oder einem Unfall für die Liquidität erwachsen können. Neben der Einkommenssicherung sollte das Szenario eines längeren Praxisausfalls durchgespielt und -gerechnet werden. Schnell wird dabei klar, dass eine umfassende Absicherung auch dieses Risiko wirksam abdecken sollte. Dazu bietet sich die neue, verbesserte und unlängst zum „Versicherungsprodukt des Jahres“ gekürte Praxisausfallversicherung der INTER an. Die Gründe dafür erfahren Sie im Interview mit den Komposit-Maklerreferenten Andreas Herber und Fabian Zeth auf den Folgeseiten.

»Ein Risiko, das vielen Ärzten nicht bewusst ist«

Andreas Herber und Fabian Zeth, Maklerreferenten Komposit bei der INTER, über den Liquiditätssicherungsbedarf niedergelassener Ärztinnen und Ärzte für den Fall einer
längeren Arbeitsunfähigkeit und das Lösungspaket ihres Hauses.

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procontra:

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gelten gemeinhin als finanziell gut situiert. Brauchen sie überhaupt Versicherungsschutz für ihre Liquidität?

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Andreas Herber:

Ein klares Ja. In Deutschland gibt es rund 100.000 Arztpraxen. Die meisten davon werden als Einzelpraxen geführt. Das heißt: Fällt der Praxisinhaber wegen Krankheit oder Unfall aus, wird es schwierig und teuer, die Praxis überhaupt am Laufen zu halten. Ein Risiko, das vielen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gar nicht bewusst ist. Viele sichern ihr Einkommen zwar mit einer Krankentagegeldversicherung ab, denken aber nicht an die weiterlaufenden Betriebskosten und haben keine Praxisausfallversicherung. Bei der Beratung von Angehörigen medizinischer Berufe sollten Versicherungsmaklerinnen und -makler auf dieses Problem unbedingt hinweisen. Denn eine Praxisschließung kann weitreichende Folgen haben. Wer kümmert sich um die Patientinnen und Patienten? Wer stellt die Diagnosen? Wer unterschreibt Rezepte? Und was ist mit den laufenden Kosten für Mieten, Leasingraten für Geräte, weitere Finanzierungsverbindlichkeiten bei einem Kreditinstitut und für das Personal?

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procontra:

Was empfehlen Sie den Heilkundigen zur Entschärfung dieser Risiken?

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Fabian Zeth:

Grundsätzlich ist das finanzielle Risiko des Praxisinhabers unter zwei Gesichtspunkten zu betrachten. Auf der einen Seite werden ihm nach einer gewissen Zeit die Einnahmen und damit sein Einkommen teilweise oder sogar ganz wegbrechen. Nicht nur bei niedergelassenen Medizinern, aber insbesondere bei ihnen, sollte bekanntlich die Einkommenssicherung für den Fall einer längeren Krankheit im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung erfolgen. Auf der anderen Seite laufen seine fixen Kosten weiter. Zur vollständigen Sicherung der Liquidität muss diese Lücke also geschlossen werden. Hierzu bietet sich eine Praxisausfallversicherung an, wie sie die INTER Versicherungsgruppe kürzlich neu auf den Markt gebracht hat. Wie eine Krankentagegeldversicherung bietet das neue Produkt Schutz bei krankheits- und unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des versicherten Praxisinhabers. In diesen Fällen übernimmt sie die fortlaufenden Kosten und kommt für entgangenen Gewinn auf. In Kombination tragen Krankentagegeld- und Praxisausfallversicherung damit zu einer ganzheitlichen Einkommens- und Liquiditätssicherung des Arztes bzw. der Ärztin bei.

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procontra:

Wie genau grenzen sich die beiden Produkte voneinander ab?

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Zeth:

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Summenversicherung und kommt für einen vereinbarten Tagessatz auf. Die Praxisausfallversicherung ist eine Schadenversicherung. Sie leistet für einen konkreten und nachzuweisenden Schaden bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Versichert sind wie bereits beschrieben einerseits das Nettoeinkommen, anderseits die fortlaufenden Kosten und entgangener Gewinn. Die Leistungsdauer beider Produkte bei 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit endet unter anderem mit der Feststellung einer Berufsunfähigkeit. Im Falle der Ausfallversicherung gilt es allerdings noch eine sogenannte Haftzeit, also maximale Leistungsdauer, von 12, 18 bzw. 24 Monaten zu berücksichtigen. Wesentliche Unterschiede liegen auch in den Kündigungsrechten des Versicherers …

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procontra:

… wofür bekanntlich in den Sparten Kranken und Komposit grundsätzlich verschiedene Regelungen gelten.

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Zeth:

Genau. Die Krankenversicherung sieht für den Versicherer zum Wohl seines Versicherungsnehmers keine Möglichkeiten vor, das Vertragsverhältnis im Leistungsfall oder zum Ende der Versicherungsperiode zu beenden. Als Sachversicherung mit den vorhandenen Kündigungsrechten des Versicherers im Schadenfall bzw. zum Ablauf scheint sich der Schutz einer Praxisausfallversicherung zunächst nachteilig für den Versicherungsnehmer darzustellen. Die INTER wirkt dem jetzt entgegen, indem sie auf ihr ordentliches Kündigungsrecht bis zum Ablauf des fünften Versicherungsjahres – bei Human- und Zahnmedizinern optional auch unbefristet – verzichtet. Damit stellt sie Praxisausfall dem Krankentagegeld in diesem Bereich gleich. Ziel der Produktgestaltung was es, Synergien zur Sparte Krankenversicherung zu schaffen und viele Leistungen der beiden Sparten anzugleichen. Unabhängig davon können beide Produkte unabhängig voneinander abgeschlossen werden. Die Praxisausfallversicherung also auch, wenn bereits eine Absicherung des Krankentagegeldes bei einem anderen Versicherer besteht.

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procontra:

Wer kann und sollte die Praxisausfallversicherung abschließen – alle 80.000 Einzelpraxisinhaber hierzulande?

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Andreas Herber:

Längere Ausfallzeiten niedergelassener Ärzte lassen sich nur durch eine kostspielige Praxisvertretung angemessen kompensieren. Deshalb haben alle niedergelassenen Ärzte in Einzel- und Gemeinschaftspraxen Bedarf an der Absicherung ihrer fortlaufenden Praxiskosten. Das betrifft Human- und Zahnmediziner ebenso wie Veterinärmediziner. Als Faustregel für den Bedarf bei Ausfall des versicherten Praxisinhabers gilt: Je weniger sich der Ausfall kompensieren lässt, je höher die fortlaufenden Kosten sind und je geringer die Absicherung über Krankentagegeld ist, desto größer ist der Bedarf an einer Praxisausfallversicherung. Das Höchsteintrittsalter wurde in unserem neuen Tarif kundenfreundlich auf 62 Jahre erhöht, zuvor lag die Grenze bei 59 Jahren. Der Vertrag endet automatisch bei 68 Jahren.

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procontra:

Was genau leistet denn Ihre Praxisausfallversicherung?

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Herber:

Die Praxisausfallversicherung der INTER gibt es in den Produktvarianten Exklusiv und Premium, sodass sowohl preis- als auch leistungsorientierten Kunden ein für sie passendes Angebot zur Verfügung steht. Nach einer individuell vereinbarten Karenzzeit erstattet die Police für eine Dauer von bis zu 24 Monaten fortlaufende Praxiskosten. Dazu zählen Miete für die Praxisräume, Energiekosten, Personalkosten, Leasingraten und Finanzierungskosten. Auch Kosten für eine Praxisvertretung können zur Schadenminderung erstattet werden. So geschehen etwa im Fall einer Augenärztin, die sich eine Schultereckgelenkssprengung zugezogen hatte und wegen der notwendigen Operation längere Zeit ausgefallen war. Neben den laufenden Kosten erstattete die INTER die Ausgaben für die Praxisvertretung in Höhe von 18.000 Euro. Ein solches Schadenbeispiel illustriert im Beratungsgespräch lebensnah, wie das abstrakte Risiko zur konkreten Wirklichkeit werden kann und warum es dann so wichtig ist, die INTER an seiner Seite zu haben.

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procontra:

Welche Verbesserungen und Highlights über das erhöhte maximale Eintrittsalter hinaus kennzeichnen die neue Praxisausfallversicherung der INTER noch?

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Fabian Zeth:

Auch die Versicherungssummen haben wir attraktiver gestaltet. Statt wie bisher 150.000 Euro lässt sich nun eine Jahresversicherungssumme von bis zu 288.000 Euro vereinbaren. Eine weitere Besonderheit stellen psychische und psychosomatische Erkrankungen dar, die bisher bis zu drei Monate versichert waren. Den Schutz bieten wir nun im Premium-Produkt mit einer Dauer von vier Monaten an. Auch Erkrankungen durch eine Epidemie oder Pandemie – zum Beispiel Corona – sind versichert. In der Premium-Variante gibt es außerdem anders als zuvor keinen Ausschluss bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen mehr, und wir leisten bei Teilarbeitsunfähigkeit für die Wiedereingliederung nach längerer schwerer Krankheit. Als i-Tüpfelchen übernimmt die INTER auch die Kosten für die Praxiswiedereröffnung nach mindestens dreimonatigem Ausfall in Höhe von bis zu 2.500 Euro.

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procontra:

Welche Karenzzeiten gelten für die Inanspruchnahme von Leistungen?

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Andreas Herber:

Die Kunden können wählen zwischen 14, 21, 28 oder 42 Tagen Karenzzeit, die dann sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Behandlung gelten. Bei Unfällen mit einem voll stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden entfällt die Karenzzeit komplett.

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procontra:

Wo erhalten interessierte Maklerinnen und Makler weitere Informationen und Beratungsunterstützung zum Liquiditätssicherungs-Bundle der INTER für Niedergelassene?

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Fabian Zeth:

Die erste Adresse dafür ist das Maklerportal der INTER: www.makler.inter.de/komposit/gewerbe/praxisausfall/produktbeschreibung/#menu. Außerdem stehen die Maklerbetreuerinnen und -betreuer der INTER jederzeit gern für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung. Ab Januar werden sie nicht mehr nach Regionen, sondern nach Fachgebieten organisiert sein. Das bedeutet noch mehr fachliche Tiefe und eine fundierte Antwort auf jede erdenkliche Frage rund um die INTER-Produkte und -Services. Für die Beratung können unsere Kooperationspartnerinnen und -partner zudem einen praktischen Tagessatzrechner nutzen.