Generali-Urteil: Werbung mit Rürup-Steuervorteil muss transparent sein
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vor dem Landgericht München I ein Urteil gegen die Versicherungsgruppe Generali Deutschland AG erstritten (Az. 4 HK O 412/25): Das Gericht gab der Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale in vollem Umfang statt. Es untersagte der Generali, künftig im Internet für die Rürup-Rente (Basisrente) an „zahlreichen Stellen“ damit zu werben, dass die Rürup-Rente „steuerlich gefördert“ sei und man mit ihr „Steuern sparen“ könne, ohne zugleich klarzustellen, dass im Rentenalter eine Besteuerung der Rentenzahlungen erfolgt. Allerdings ist der Steuersatz während der Rente meist geringer als im Erwerbsleben. Wie hoch die Ersparnis also tatsächlich ist, hängt stark vom einzelnen Verbraucher ab.
Hinweise fehlten im Internetauftritt
Auf Nachfrage von procontra teilt die Generali hinsichtlich des aktuellen Urteils des Landgerichts München I mit, dass der Versicherer die Kunden richtig und vollständig informiere. „Unsere Produktunterlagen zur Basisrente enthielten die geforderten Hinweise auf die nachgelagerte Besteuerung seit jeher“, so ein Firmensprecher. „Lediglich im Internet unter www.generali.de fehlte dieser Hinweis, den wir bereits ergänzt haben.“
Generali hatte online für ihre Basisrente mit einer „Steuerersparnis“ von über 13.000 Euro und einer „steuerlichen Förderquote“ von 31,40 Prozent geworben, dabei jedoch online nicht dargestellt, dass die spätere Rente in der Auszahlungsphase – abhängig vom Rentenbeginn – voll zu versteuern ist. Diese sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ könne die in Aussicht gestellten Vorteile erheblich relativieren, so das Gericht. Diese Information sei für den Verbraucher aber wichtig, „um darüber zu entscheiden, ob er das von der Beklagten beworbene Modell wählt oder gegebenenfalls andere Modelle des Vermögensaufbaus zum Zwecke der Altersvorsorge wählt”, so die Begründung des Gerichts.
Verbraucherzentrale kündigt weitere Schritte in der Versicherungsbranche an
„Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg, um die unseriöse einseitige Werbung mit angeblichen Steuervorteilen zu beenden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und kündigt weitere Abmahnungen an. „Wir werden die werbliche Praxis in dieser Branche nun im Rahmen unserer Verbraucherberatung verstärkt beobachten und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen ergreifen.“
Immer wieder werben Anbieter laut der Verbraucherschützer mit vermeintlichen Steuervorteilen für teure und unflexible Finanzprodukte, die gegen hohe Provisionen oder Vermittlungshonorare angeboten werden. „Steuern sparen ist keine Anlagestrategie“, so Nauhausers Meinung. Für den langfristigen Erfolg im Vermögensaufbau sei entscheidend, dass die Anlage bedarfsgerecht ist. Bereits zuvor hatte die Verbraucherzentrale mehrere Anbieter erfolgreich abgemahnt, die etwa mit angeblich steuerfreien Auszahlungen oder unzutreffenden Aussagen zur Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen warben. Auch vor Vergleichsrechnungen warnen die Verbraucherschützer und führen dabei an, dass diese ihrer Ansicht nach zum Teil von Anbietern gezielt so erstellt werden, dass die empfohlenen teuren Produkte besser aussehen als sie sind.
Long Story short:
Das Landgericht München I untersagte der Generali Deutschland AG, ihre Rürup-Rente online mit „Steuerersparnis“ und „steuerlicher Förderung“ zu bewerben, ohne zugleich auf die verpflichtende nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlungen hinzuweisen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt und kritisierte, dass Generali online nur Vorteile darstellte, aber nicht die steuerlichen Belastungen im Rentenalter – ein Hinweis, der laut Gericht für eine fundierte Verbraucherentscheidung unerlässlich ist.
Die Verbraucherzentrale wertet das Urteil als Erfolg gegen irreführende Werbung mit Steuervorteilen und kündigt weitere Abmahnungen in der Branche an, da solche Finanzprodukte oft teuer, unflexibel und provisionsgetrieben sind.