Mit absoluter Mehrheit

Bundestag beschließt Rentenpaket und BRSG II – Verbände üben Kritik

Der Bundestag hat das neue Rentenpaket verabschiedet. Passiert der Entwurf zum Rentenpaket nun auch den Bundesrat am 19. Dezember, tritt das neue Gesetz bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft. Ebenfalls auf den Weg gebracht wurde das BRSG II. Verbände begrüßen wichtige Impulse, kritisieren jedoch fehlenden Reformmut.

Bundestag stimmt über Rentenpaket ab

Abgeordnete stimmen bei der Sitzung des Bundestags zu Rente-Unterpunkten ab. | Quelle: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Der Bundestag hat das Rentengesetz der schwarz-roten Bundesregierung mit absoluter Mehrheit beschlossen: 319 Abgeordnete stimmten laut Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow dafür, 225 dagegen, 53 enthielten sich. Passiert der Entwurf auch den Bundesrat am 19. Dezember, tritt das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft – ein Datum. Der BVK bewertet das Paket als „ambivalent“. Einerseits begrüßt Präsident Michael H. Heinz die endlich beendete „Hängepartie“ ebenso wie neue Impulse für die private und betriebliche Vorsorge. Besonders positiv sieht der Verband die Anerkennung der Bedeutung kapitalmarktorientierter Lösungen sowie die geplanten Anreize für Geringverdienende und KMU.

Doch der BVK bleibt kritisch: Für eine langfristig tragfähige Stabilisierung des Systems fordert er eine deutlich stärkere Verzahnung der privaten Vorsorge mit der gesetzlichen Rente – und einen klaren Verzicht auf einen staatlichen Fonds zugunsten marktwirtschaftlicher Lösungen. Gleichzeitig mahnt Heinz, dass der Referentenentwurf zur Stärkung der privaten Altersvorsorge „mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf“ vorgelegt werden müsse, um eine fundierte Verbandsstellungnahme zu ermöglichen.

Reformbedarf bei Riester und Betriebsrente: Erwartungen an die nächste Reformrunde

Der BVK betont nochmal, wie wichtig eine unbürokratische Riester-Reform mit erweitertem Adressatenkreis und verlässlichen Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge wäre. Die Branche brauche stabile Vorgaben, um das Vertrauen der Bevölkerung in private Vorsorgemodelle wieder zu stärken – eine Aufgabe, die angesichts der anhaltenden Diskussion um Rentenlücken und längere Lebensarbeitszeiten zunehmend drängender werde.

Verabschiedung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II)

Parallel dazu begrüßt die Aba (Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung), dass auch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) verabschiedet wurde. Aba-Vorstandsvorsitzende Beate Petry nennt das Gesetz einen wichtigen Schritt zur „sozialpolitisch notwendigen Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“, auch wenn die Reform aus Sicht des Verbandes ambitionierter hätte ausfallen können. Besonders positiv sieht der Verband, dass die Geringverdienerförderung verbessert wurde und neue Möglichkeiten geschaffen wurden für Optionsmodelle sowie flexiblere Bedeckungsvorschriften bei Pensionskassen und erweiterte Anschlussoptionen für Sozialpartnermodelle. Insgesamt seien die Änderungen geeignet, dafür zu sorgen, dass sich die bAV weiter verbreitet als das bisher der Fall ist.

Mehr Mut gefordert: Aba setzt auf stärkere Betriebsrente und klare Ziele des Gesetzgebers

Die durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebrachten Ergänzungen – etwa die Anhebung der zustimmungsfreien Abfindungsgrenze auf 56,18 Euro oder die Festlegung konkreter Zielgrößen für Sozialpartnermodelle – bewertet die Aba positiv. Zugleich kritisiert Petry, dass selbst eine „Verdrei- oder Vervierfachung“ der Beteiligtenzahlen die Marke von 200.000 Mitgliedern nicht überschreiten würde und damit weit hinter den Erwartungen zurückbliebe.

Deutschlands Alterssicherung brauche „mehr Mut zu Reformen im Dreisäulensystem“ und ein klares Bekenntnis zu einer starken betrieblichen Säule. Die angekündigte Rentenkommission müsse daher rasch große Schritte vorschlagen und Rollenverteilungen zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge definieren. Ihr Zielbild wirkt wie eine Antithese zur aktuellen Reformrealität: eine generationengerechte Alterssicherung mit einem stabilen dualen Kern, getragen von gesetzlicher und betrieblicher Vorsorge – und flankiert durch eine konsequent gestärkte private Säule.