Bafin-Studie

Kein strukturelles Kostenproblem in der betrieblichen Altersversorgung

Die deutsche Finanzaufsicht hat in einer Studie die Kostensituation der deutschen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung untersucht. Ein grundlegendes Problem konnte die Bafin nicht feststellen, regelmäßige Kostenberichte sind deswegen nicht notwendig.

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13:04 Uhr | 22. April | 2024
Arbeiter in einer Fabrik

Die Bafin sieht bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung kein strukturelles Kostenproblem.

| Quelle: Phynart Studio

In der betrieblichen Altersversorgung gibt es kein strukturelles Kostenproblem. Das ist das Ergebnis einer Studie der Bafin, deren Ergebnis die Finanzaufsicht nun im hauseigenen Magazin veröffentlichte. Für die Studie mussten etwa 70 Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) – darunter fallen Pensionskassen und Pensionsfonds – alle ihre Kosten für das Jahr 2021 der Bafin übermitteln. Das entspricht rund 90 Prozent des Marktes.

Im Durchschnitt lagen die Gesamtkosten der EbAV für das Jahr 2021 bei 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten bzw. 0,72 Prozent der Kapitalanlagen zu Zeitwerten. „Es ist nicht erkennbar, dass die Kosten systematisch zu hoch sind“, schreiben die drei Autoren Anja Brem, Robert Runkel und Kai Schlagböhmer in ihrem Beitrag. „Ein strukturelles Kostenproblem gibt es also nicht.“ Vielmehr glich das Kostenniveau dem in den Niederlanden, dem größten EbAV-Markt in der Europäischen Union. In unserem westlichen Nachbarland gibt es bereits seit einigen Jahren ein umfassendes Kosten-Berichtwesen gegenüber der nationalen Aufsichtsbehörde.

Da es für die EbAV sehr aufwendig sei, alle erforderlichen Daten zu ermitteln, ist aus Sicht der Finanzaufsicht ein regelmäßiges Kosten-Berichtswesen nicht angemessen – zumal es aus Sicht der BaFin Zweifel gibt, dass ein solches zu spürbaren Einsparungen führen würde.

Hintergrund der Bafin-Untersuchung war ein Vorschlag der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA. Diese hatte im Oktober 2021 vorgeschlagen, dass die europäischen EbAV an ihre nationalen Aufsichtsbehörden umfassend und regelmäßig über ihre Kosten berichten. Allerdings stand es den Aufsichtsbehörden frei, vor ihrer Entscheidung eine Analyse der Kostensituation vorzunehmen.

Größter Kostenpunkt für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sind die Anlagekosten. Hierzu zählen Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung von Vermögenswerten anfallen, also Kosten für die Verwahrung von Wertpapieren oder Personalkosten für die Verwaltung der Kapitalanlage. Die Anlagekosten machen 0,47 Prozentpunkte aus.

Zweitgrößter Kostenpunkt sind die Verwaltungskosten (0,19 Prozentpunkte), zu denen alle von der EbAV selbst getragenen Verwaltungskosten zählen, unter anderem auch die Vertriebskosten.