Betriebsrente 2.0: Das plant die neue Bundesregierung für die bAV
Was Sie erfahren werden
Welche Neuerungen das geplante 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vorsieht
Warum Opting-Out und Steuerförderung als Gamechanger gelten
Wie GDV und AfW die Reformvorschläge bewerten
Nur gut jeder zweite Beschäftigte spart derzeit mit einer Betriebsrente fürs Alter vor. Konkret sind das rund 18 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zu wenige, findet Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Durch das „Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz“ will die SPD-Politikerin Betriebsrenten daher lukrativer und einfacher machen.
„Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen“, heißt es dazu in dem entsprechenden Referentenentwurf zu dem Gesetz, der procontra vorliegt. Grundsätzlich solle die betriebliche Altersversorgung aber weiterhin freiwillig bleiben.
Opting-Out als Schlüsselfunktion
Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind unter anderem Verbesserungen im Arbeits- und Steuerrecht. Im Arbeitsrecht soll etwa das 2018 eingeführte und auf Tarifverträgen beruhende Sozialpartnermodell so weiterentwickelt werden, dass auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen an dieser Form teilnehmen können.
In einem Positionspapier aus dem Arbeitsministerium heißt es dazu: „Innerhalb des Sozialpartnermodells gibt es keine Garantie auf eine bestimmte Rentenhöhe. Das entlastet Arbeitgeber von der Betriebsrentenhaftung und ist gerade für kleinere Unternehmen attraktiv. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass Beschäftigte von höheren Zielrenten profitieren. Das Sozialpartnermodell ist dennoch sicher. Dafür sorgen ,kollektive Kapitalpuffer‘.“
Eine weitere Änderung im Arbeitsrecht sieht die erleichterte Einführung „von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auf Betriebsebene“ vor. Außerdem soll das Abfindungsrecht flexibler gestaltet und der vorzeitige Bezug von Betriebsrenten an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.
Geringverdiener im Fokus
Geplant ist außerdem eine bessere staatliche Förderung von Betriebsrenten, von der vor allem Bezieher geringer und mittlerer Einkommen profitieren sollen. So sollen zukünftig Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.898 Euro in den Genuss einer zusätzlichen steuerlichen Förderung kommen. Bisher gilt eine Grenze von 2.575 Euro monatlich. Dazu will der Bund ab 2027 jährlich rund 150 Millionen Euro in die Hand nehmen. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist laut Arbeitsministerium „zeitnah“ geplant. Letztlich hänge das aber „vom parlamentarischen Verfahren ab“, so ein Ministeriumssprecher gegenüber procontra.
Stimmen aus der Branche: AfW und GDV begrüßen Vorstoß
Beim AfW Bundesverband Finanzdienstleistung stößt die Initiative der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) derweil auf ausdrückliche Zustimmung. „Die geplanten Maßnahmen zielen genau in die richtige Richtung“, so AfW-Geschäftsführer Norman Wirth gegenüber unserer Redaktion. „Sie sind entscheidende Schritte, um die bAV gerade in kleinen Unternehmen und bei Teilzeitkräften – wo es bislang deutliche Lücken bei der bAV-Versorgung gibt – massiv zu verbessern. Das bezieht sich besonders auf die Einführung von Opting-Out-Systemen, steuerliche Anreize, Möglichkeit flexiblerer Kapitalanlagen und Bürokratieabbau.“
Man werde den Gesetzgebungsprozess nun intensiv mit dem Ziel begleiten, dass praxisnahe Lösungen gefunden würden, die im Schwerpunkt auch auf der notwendigen Beratung durch die qualifizierte Vermittlerschaft basierten. Die bAV, so Wirth, müsse zu einem echten Standard der Altersvorsorge werden.
In dasselbe Horn stößt auch Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Es ist gut, dass in die Stärkung der Betriebsrenten nun Schwung bekommt“, meint er. Und weiter: „Wenn Unternehmen ermöglicht wird, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubeziehen – es sei denn, sie lehnen aktiv ab – können noch mehr Menschen erreicht werden. Entscheidend wird sein, wie diese Regelung konkret ausgestaltet wird. Um die Attraktivität der Betriebsrenten zu erhöhen, braucht es mehr Spielraum bei der Kapitalanlage. Wenn das Geld chancenorientierter investiert werden darf, können daraus höhere Renten entstehen.“
Aktuelles Rating zur bAV-Direktversicherung
Die Betriebsrente funktioniert in der Regel über eine sogenannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen gewissen Betrag seines Bruttogehalts, das dann zu einem Versorgungsbeitrag umgewandelt wird. Bis zu bestimmten Grenzen sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Ab dem Jahr 2022 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss dazuzugeben, soweit sie durch die Entgeltumwandlung ihrerseits Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Der bekannteste Durchführungsweg ist hierbei die Direktversicherung.
Wie sich in diesem Segment die einzelnen Anbieter schlagen, hat nun das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) im Rahmen eines aktuellen Ratings ermittelt. Dabei zeigt sich, dass bei den fondsgebundenen Tarifen inzwischen über 80 Prozent eine Absenkung des Garantieniveaus in der Spitze bis auf 50 Prozent ermöglichen. Das schaffe einen zusätzlichen Hebel, um potenziell mehr Kapital zum Aufbau der Altersvorsorge zur Verfügung zu haben, so IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer. Das vollständige Rating ist frei zugänglich über das Vergleichsportal www.fairgleichen.net sowie auf www.ivfp.de/rating/ergebnisse/.