Zahlen der ersten beiden Quartale 2025

Ombudsfrau: Die Beschwerden gegen Versicherer nehmen weiter zu

Bereits im Jahr 2024 gingen so viele Beschwerden beim Ombudsmann, also der Streitschlichtungsstelle für Versicherungen, ein, wie in keinem Jahr zuvor. Doch die ersten Zahlen für 2025 lassen erahnen, dass dieser unrühmliche Rekord nochmal übertroffen wird.

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11:07 Uhr | 04. Juli | 2025
Dr. Sibylle Kessal-Wulf

Am 1. April 2024 hat die Ombudsfrau für Versicherungen Dr. Sibylle Kessal-Wulf ihre Arbeit aufgenommen.

| Quelle: Christian Lietzmann/Versicherungsombudsfrau

Bereits 2024 hatte die Schlichtungsstelle Ombudsmann einen unrühmlichen Rekord zu verzeichnen: Verbraucher reichten mehr Beschwerden beim Ombudsmann ein, als jemals zuvor seit Gründung des Vereins im Jahr 2001. Im vergangenen Jahr wurden im Berichtszeitraum 21.548 Anträge eingereicht, die sich auf die Schlichtung von Streitigkeiten im Bereich der Versicherungswirtschaft beziehen. Das war bereits eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2023, als insgesamt 18.037 Beschwerden eingegangen waren und entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 19,5 Prozent – bei den zulässigen Beschwerden betrug die Steigerung 18,6 Prozent.

Diese Höchstmarke scheint jedoch in diesem Jahr möglicherweise nochmal übertroffen zu werden. Denn in den ersten beiden Quartalen 2025 sind bereits 12.680 Beschwerden bei der Schlichtungsstelle eingegangen. Im ersten Quartal 6.273 und im zweiten 6.407. Die Beschwerden haben damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zugenommen. Im ersten Quartal des Jahres 2024 verzeichnete die Ombudsfrau 5479 Beschwerden. Und 2023 waren es im gleichen Zeitraum 4834 und 4077 im ersten Quartal 2022. Die Tendenz ist also erneut deutlich steigend.

2024 war Kfz der große Treiber

Im vergangenen Jahr betraf die Zunahme von Schlichtungsanträgen fast alle Versicherungssparten. Starke prozentuale Zuwächse hatten 2024 bei den zulässigen Beschwerden vor allem die Kfz-Versicherung mit ihren Teilsparten Haftpflicht und Kasko, die Gebäudeversicherung und die „sonstigen Versicherungen“ (dazu gehören u. a. Elektronik-, Tierkranken- und Reiseversicherung). Bei den Eingängen in absoluten Zahlen führend waren bei den zulässigen Beschwerden ebenfalls die Kfz-Versicherungen,gefolgt von den Sparten Rechtsschutz und Leben. Rund 80 Prozent der beendeten Fälle lagen 2024 vom Beschwerdewert im Bereich bis 5.000 Euro.

Jahr

Beschwerden

2025 (1. und 2. Quartal)

12.680

2024

21.548

2023

18.037

2022

15.907

2021

18.344

Kfz-Versicherung: So entschied die Ombudsfrau 5 knifflige Schadenfälle in 2024

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Ein Kind mitsamt dem Autoschlüssel im Wagen eingeschlossen, unfähig diesen von innen selbst wieder zu öffnen, die schrillende Alarmanlage des Autos und ein Vater, der letztendlich eine Scheibe des Autos einschlug und dabei auch die Fahrzeugtür beschädigte – dies war die Ausgangssituation dieses Schadens, den sein Kaskoversicherer ablehnte, da der Vater den Schaden vorsätzlich herbeigeführt habe. Die Ombudsfrau würdigte zwar die Entscheidung des Versicherers, den Schaden abzulehnen, da das Wohl des Kindes nicht zu den über die Kaskoversicherung gedeckten Interessen gehöre. In der juristischen Diskussion würde man dieses Wohl aber nicht zwingend mit sonstigen unversicherten Interessen gleichstellen. Hinzu käme die Fürsorgepflicht der Eltern gegenüber dem kleinen Kind. Dies spräche für eine strafrechtliche und zivilrechtliche Verpflichtung, für die ein Ausschluss aufgrund § 81 VVG nicht gelten solle. Die Ombudsfrau appellierte deshalb an eine erneute „wohlwollende“ Prüfung durch den Kfz-Versicherer, woraufhin dieser den Schaden ersetzte.