Schadenfall der Woche
Die Situation, die Lynne Schueler in den USA erlebt hat, ist ein gutes Beispiel für die verstärkte Nutzung von Drohnentechnologie durch Versicherungen, um Risiken zu bewerten. Von dem Fall berichtete unter anderem „Focus-Online“.
Schueler erhielt Drohnenaufnahmen ihrer Immobilie aus der Luft. Aufgrund dieser Aufnahmen wurde sie aufgefordert, die Äste einiger Bäume innerhalb von sechs Wochen zurückzuschneiden, da sie ansonsten den Versicherungsschutz verliere. Diese Art der Überwachung durch Drohnen, insbesondere ohne vorherige Zustimmung der Versicherten, ist in vielen Ländern problematisch, besonders wenn es um Datenschutz und Privatsphäre geht.
In den USA haben einige Versicherer Drohnen eingesetzt, um Immobilien zu überwachen und Schäden zu identifizieren, ohne dass die versicherten Personen davon wissen oder zugestimmt haben. In Schuelers Fall fühlte sie sich dadurch erpresst. Sie hatte keine Möglichkeit, sich gegen diese Forderung zu wehren, da der Verlust der Versicherung sie in eine gefährliche finanzielle Lage gebracht hätte.
In Deutschland hingegen ist eine solche Überwachung durch Drohnen nicht zulässig. Hier gelten strenge Datenschutzgesetze, und das Recht auf Privatsphäre schützt die Bürger vor solchen invasiven Maßnahmen. Versicherungen müssen sich hier an klare rechtliche Rahmenbedingungen halten, um den Schutz der Versicherten zu gewährleisten.