Finanzaufsicht führt Untersuchung durch

BaFin bemängelt Missstände im Online-Vertrieb

Viele Versicherer bieten ihre Policen mittlerweile auch online an. Dabei gilt es für sie jedoch, einige Regeln zu beachten. Nicht immer gelingt das, bemerkt nun die BaFin in einer aktuellen Untersuchung.

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14:05 Uhr | 03. Mai | 2023
Online-Vertrieb

Beim Online-Vertrieb einzelner Versicherer hatte die BaFin einiges zu bekritteln.

| Quelle: fizkes

Wer eine Versicherung abschließen möchte, kann das bei den meisten Versicherern inzwischen online erledigen. Laut einer Erhebung der Finanzaufsicht BaFin, die darüber im aktuellen BaFin-Journal berichtet, boten zuletzt 70 Prozent der 308 befragten Versicherer die Möglichkeit an, eine Police online zu erwerben. Meist ist dies über die eigene Webseite möglich (180 Versicherer gaben dies an), viele Versicherer setzen beim Online-Abschluss jedoch auch auf ungebundene Vermittler (170) – hierunter dürften auch Abschlüsse fallen, die über Vergleichsportale wie Check24 erfolgen.

Der Abschluss über eine eigene App (35) spielt indes nur eine untergeordnete Rolle. Bei den Versicherern, die komplett auf einen Online-Abschluss verzichten, handelt es sich meist um Lebensversicherer. Grund für den Verzicht ist nach Angaben der Versicherer die hohe Beratungsintensität in diesem Bereich.

Halten Versicherer Pflichten ein?

Die BaFin nahm die nicht zu unterschätzende Bedeutung des Online-Vertriebs zum Anlass, zu überprüfen, ob die Versicherer denn auch die regulatorischen Anforderungen einhalten. Hierzu zählen die vorvertraglichen Informationspflichten sowie die Beratungspflichten gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Jeweils zehn Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfallversicherer wurden hierfür genauer untersucht.

Positiv fiel dabei auf, dass alle Versicherer ihrer Pflicht, dem Kunden vor Vertragsabschluss alle vorvertraglichen Informationen zur Verfügung zu stellen, nachkommen. Auch die geforderte Textform wurde von den Versicherern hierbei eingehalten. Auch die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen funktionierte meist reibungslos. Dies scheint sich auch in der Zufriedenheit der Kunden widerzuspiegeln: Weder bei der Stornoquote noch bei der Zahl begründeter Beschwerden stellte die BaFin wesentliche Unterschiede zwischen online und offline abgeschlossenen Verträgen fest.

Was es zu kritisieren gab

Doch nicht alle Versicherer halten sich an die Regeln. So geben einzelne Anbieter an, dass ein Online-Abschluss nur möglich sei, wenn der Kunde auf eine Beratung verzichtet – ein Verstoß gegen Paragraph 6 Absatz 1 Satz 1 VVG. Wenn die Versicherer hier ausschließlich auf ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch verweisen, ist dies aus Sicht der BaFin nicht ausreichend. Denn hiermit würden die Kunden, denen es ja um einen möglichst schnellen Abschluss gehe, gegebenenfalls zu einem Beratungsverzicht verleitet. Es müsse also auch die Möglichkeit zu einer Online-Beratung geben, fordert die BaFin. 

Weitere Missstände:

Die Finanzaufsicht betont, dass sie auch im Online-Vertrieb keine Regelverstöße dulde. Man sei mit den betroffenen Unternehmen im Kontakt, um bestehende Missstände zu beheben.