Die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGV) ist noch immer angeschlagen. Hohe Schäden haben der Sparte in den letzten 20 Jahren zugesetzt. Vor allem marode Wasserleitungen in älteren Häusern machen weiterhin Probleme: Sie sorgten im Geschäftsjahr 2019 für über die Hälfte der ausbezahlten Leistungen und werden auch pro Schadenfall immer teurer.
Dabei darf nicht übersehen werden, dass die VGV seit den 1990er Jahren die Zügel kräftig angezogen hat. Beitragssteigerungen, höhere Selbstbehalte und tatsächliche Sanierungen der versicherten Häuser als Bedingungen für den Fortbestand der Policen haben die Gesamtquote aus Schaden- und Betriebskosten (Combined Ratio) der Wohngebäudeversicherer Ende 2019 auf 96,7 Prozent gedrückt (Vorjahr: 104,2 Prozent). Allerdings sind in der VGV von Jahr zu Jahr auch Sprünge von rund 5 Prozentpunkten keine Seltenheit.
Jedenfalls steht es um die Sparte nicht so schlecht, wie kürzlich eine Studie ermittelt hat. Darin hieß es, dass die VGV für 60 Prozent der Anbieter ein Verlustgeschäft bedeutet. Zu einem anderen Ergebnis kommt der „Branchenmonitor Wohngebäudeversicherung“, den die V.E.R.S. Leipzig GmbH zusammen mit dem Marktforschungsunternehmen Sirius Campus auf Basis der Unternehmensgeschäftsberichte der 50 größten Anbieter (Marktabdeckung nach Prämieneinnahmen: 95 Prozent) erstellt hat.
Demnach waren es 15 Unternehmen (30 Prozent), die im Geschäftsjahr 2019 rote Zahlen schrieben. Diese Tendenz kann aber auch mit der gezielten Betrachtung großer Anbieter zusammenhängen, die am Markt stabiler dastehen. So lag die durchschnittliche Combined Ratio der 50 Größten knapp 3 Prozentpukte unter der Gesamtheit des GDV.
Trotzdem kommen auch viele große Wohngebäudeversicherer auf keinen grünen Zweig, darunter Marktschwergewichte wie Allianz (Combined Ratio 2019: 103,51 Prozent) und R+V (Combined Ratio 2019: 100,56 Prozent). Ein halbes Dutzend VGV-Anbieter musste für 2019 sogar eine Combined Ratio von über 105 Prozent ausweisen (siehe untenstehende Bilderstrecke). Das heißt, sie mussten für jeden eingenommenen Beitragseuro 1,05 Euro wieder auszahlen.