Im vorliegenden Fall stritten sich die Parteien über die Rückerstattung von Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Rahmen vorzeitiger Darlehensrückzahlungen verlangt wurden. Der BGH entschied (Az.: XI ZR 75/23), dass die Beklagte (die Bank) die Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von 8.550,36 Euro und 7.304,39 Euro unrechtmäßig verlangt hatte. Grund dafür war eine unzureichende Information in den Darlehensverträgen über die Berechnung der Entschädigungen.
Die Kernpunkte des Urteils
Was bedeutet das für Immobiliardarlehensvermittler?
Für Immobiliardarlehensvermittler, die häufig als Vermittler zwischen Banken und Kunden agieren, hat dieses Urteil klare Implikationen: