Schadenfall der Woche

Waschstraße oder Fehler der Versicherung? Streit um Auto-Schäden vor Gericht

Leidiges Thema Waschstraßen: Ein Mann aus Meddersheim klagt gegen die Aral Hofferberth GmbH & Co. KG, nachdem er angeblich Schäden an seinem Auto in einer Waschstraße entdeckt hat. Doch Versicherer HDI verweigert die Regulierung. Der Fall landet vor Gericht.

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15:09 Uhr | 04. September | 2025
Ein nach hinten austretendes Zebra

| Quelle: procontra

Ein langwieriger Rechtsstreit um Schäden an einem Fahrzeug, die angeblich in einer Waschstraße entstanden sein sollen, landet vor Gericht. Am 2. September eröffnete der Vorsitzende Richter am Landgericht Bad Kreuznach einen Gütetermin in der Sache einer Privatperson aus Meddersheim gegen die Aral Hofferberth GmbH & Co. KG, vertreten durch den Pächter B.

Das Thema? Schäden am Fahrzeug des Klägers, die angeblich während eines Waschgangs in der Waschstraße am Stadteingang von Bad Sobernheim verursacht wurden. Doch während der Gütetermin keine Entscheidung brachte, sorgte der Fall für viele offene Fragen und ein überraschendes Gutachten. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht nach Vorlage des Expertenberichts entscheiden wird.

Was war passiert?

Der Kläger nutzte im vergangenen Jahr die Waschstraße und stellte kurz danach Dellen und Kratzer an seinem Auto fest. Sofort meldete er den Schaden und erwartete, dass seine Haftpflichtversicherung, die HDI, für die Reparaturkosten aufkommt. Doch die Versicherung winkte ab – mit der Begründung, die Schäden wären bereits vor dem Waschgang vorhanden gewesen.

Was die Zeugin verriet – und warum das für Aufregung sorgt

Eine Mitarbeiterin der Waschstraße bestätigte, dass es während des Waschgangs zu einer Störung an einer der seitlichen Walzen gekommen sei. Diese habe sie jedoch „umgehend“ behoben. Auf die Frage des Richters räumte sie ein, dass es „schon öfter“ zu Störungen und Schadensmeldungen komme – etwa einmal im Monat. Für die Kunden von Bad Sobernheim ist das eine brisante Information.

Der Anwalt der Beklagten, also der Versicherung, betonte, dass die Waschstraße regelmäßig gewartet werde. Doch der als Zeuge geladene Wartungsmitarbeiter erschien nicht vor Gericht, was für Unmut sorgte. Das Gericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld. Ein von Richter vorgeschlagener Vergleich wurde von der HDI jedoch strikt abgelehnt. Laut der Versicherung schließt man in Fällen von Waschstraßenschäden grundsätzlich einen Vergleich aus.

Gutachter bestellt

Der Ausgang des Verfahrens bleibt spannend. Das Gericht hat einen Gutachter bestellt, der klären soll, ob die Schäden am Fahrzeug tatsächlich durch den Waschgang oder doch durch einen vorab bestehenden Mangel verursacht wurden. Das Gutachten wird den Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.

Inzwischen bleibt für die Nutzer der Waschstraße in Bad Sobernheim unklar, ob sie im Fall eines Schadens mit einer Entschädigung durch die Versicherung rechnen können. Auffällig ist auch die Häufigkeit, mit der Schäden von Kunden in dieser Waschstraße gemeldet werden.

Ein noch ungelöstes Problem für die Kunden

Bis das Gutachten vorliegt, bleibt es ungewiss, ob die Waschstraße und ihre Betreiber tatsächlich für Schäden verantwortlich sind oder ob die Versicherung weiterhin auf ihrer Position beharrt, dass keine Regulierung notwendig sei.

Der Ausgang des Verfahrens wird nicht nur für den Kläger, sondern auch für viele andere Kunden von Bedeutung sein. Denn die Frage bleibt: Wird die Waschstraße für die Schäden aufkommen müssen – oder bleibt der Schaden doch am Ende am Fahrzeughalter hängen?