Gerichtsurteil
Verona Pooth scheitert mit Klage gegen Versicherungsmakler

Zur Erinnerung: 2021 war in die Villa der Familie Pooth in Meerbusch bei Düsseldorf eingebrochen worden. Die Täter ließen hochwertigen Schmuck mitgehen, der bis heute nicht wieder aufgetaucht ist.
Wie mehrere Medien berichten, hatte die Hausratversicherung nach dem Einbruch rund 975.000 Euro erstattet. Pooth war jedoch der Ansicht, dass sie aufgrund einer fehlerhaften Beratung unterversichert gewesen sei. Deshalb zog sie gegen ihren Makler vor Gericht und forderte zusätzliche 675.000 Euro.
Die Richter am Düsseldorfer Landgericht sahen jedoch keine Pflichtverletzung des Maklers und wiesen ihre Klage am Montag zurück. Eine Gerichtssprecherin erklärte gegenüber der Bild-Zeitung: „Es lag keine Pflichtverletzung durch den Versicherungsmakler vor. Er hat alle von Frau Pooth angegebenen Wertgegenstände ordnungsgemäß in eine Excel-Tabelle eingeführt und ihr diese Liste zukommen lassen. Es gab keine Einwände.“ Außerdem habe Pooth keine schriftlichen Belege dafür vorlegen können, dass sie die Versicherung über weitere, im Laufe der Zeit erworbene Wertgegenstände informiert hatte.
Der Versuch einer außergerichtlichen, gütlichen Einigung war im Vorfeld der Verhandlung gescheitert. Gegen das aktuelle Urteil kann Verona Pooth nun innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Für die Werbe-Ikone wiegt der Verlust durch den Einbruch nach eigenen Angaben auch emotional schwer. Im März erklärte sie gegenüber „Bild“, sie habe über Jahrzehnte gezielt in Schmuck investiert – auch als Form der Alters- und Vermögensvorsorge. „Das war mein Lebenswerk“, sagte sie damals. Sie habe statt Aktien oder Immobilien vor allem auf Diamanten, Gold sowie Luxusmarken wie Cartier, Rolex oder Rüschenbeck gesetzt (wir berichteten).
Das Landgericht Düsseldorf hat die Schadensersatzklage von Verona Pooth gegen ihren Versicherungsmakler abgewiesen.
Das Gericht sah keine Pflichtverletzung oder Falschberatung durch den Makler.
Laut Gericht konnte Pooth nicht nachweisen, später erworbenen Schmuck der Versicherung gemeldet zu haben.
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