PHV-Rating 2025: Was gute Privathaftpflicht-Tarife ausmacht
Was Sie erfahren werden
Aktuelle Ergebnisse des PHV-Ratings von Franke und Bornberg mit Analyse von über 600 Tarifen
Warum die Qualität privater Haftpflichtversicherungen trotz höherer Hürden steigt
Wie die neuen Mindeststandards bei den Deckungssummen aussehen
Schwachstellen schlecht bewerteter Tarife
In diesem Punkt sind sich ausnahmsweise mal alle Experten einig: Eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) ist unverzichtbar. Sie schützt Privatleute bei Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz – und das für kleines Geld. Einen Tarif mit sehr guten Leistungen finden Singles schon ab 50 Euro im Jahr, Familien sind ab 70 Euro dabei. „Keine andere Sparte bietet so viel Schutz zum vergleichsweise kleinen Beitrag wie die PHV“, meint Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.
So schneiden die PHV-Tarife ab
Für sein neues PHV-Rating hat das Analysehaus aus Hannover insgesamt 304 Tarife für Familien und 300 Angebote für Singles von 92 Haftpflichtversicherern untersucht. Das Ergebnis: 48 Familientarife (16 Prozent) erhielten die Höchstbewertung hervorragend (FFF+) – ein Plus von rund zwei Prozentpunkten gegenüber 2024. Im Segment Singles vergab Franke und Bornberg die Bestnote an 46 Tarife (15 Prozent).
In beiden Kategorien zusammen schneiden 91 Tarife mit „ausreichend“ oder noch schlechter ab. Gegenüber 2024 mit 94 Tarifen ist das eine leichte Verbesserung.
Die qualitativ eher schlecht bewerteten Tarife zeigen laut Franke und Bornberg häufig Schwächen beim Schutz für deliktunfähige Mitversicherte (nur Familien-PHV), selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten, Schäden an Sachen von Arbeitskollegen oder Arbeitgebern, Verlust von beruflichen Schlüsseln sowie beim Schadenersatzrechtsschutz.
>> Einen Überblick über die Rating-Methodik finden Sie hier.
Neue Maßstäbe für gute Bewertungen
Für sein neues PHV-Rating hat Franke und Bornberg noch einmal die Hürden erhöht bzw. die Kriterien nachgeschärft. Am augenfälligsten ist der neue Mindeststandard für die besten Bewertungsklassen. Hier beträgt die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden ab sofort mindestens 50 Millionen bzw. 20 Millionen Euro. Zuvor lag die Hürde bei zehn Millionen.
„Einige Versicherer bieten mittlerweile sogar 100 Millionen Deckungssumme. Das sieht attraktiv aus, eignet sich aus unserer Sicht aber nicht als Mindestkriterium“, sagt Michael Franke. „Wir wägen immer ab, ob diese Schadensummen überhaupt realistisch sind.“
Neu im Rating finden sich auch Detailkriterien zur Versehensklausel, bei der Versicherer auch zahlen, wenn Obliegenheiten versehentlich verletzt werden. Auf diese Weise erhalten Verbraucher Franke und Bornberg zufolge maximale Rechtssicherheit und müssen keine Streitigkeiten vor Gericht fürchten.
Ebenfalls neu sind die Kriterien „Besitzstandsgarantie“ und „Best-Leistungsgarantie“ (erweiterte Vorsorgeversicherung). Die Besitzstandsgarantie soll dafür sorgen, dass Versicherte nach dem Wechsel zu einem anderen Versicherer in keinem Fall schlechter gestellt werden als bei ihrem vorherigen Vertrag. Die Best-Leistungsgarantie soll die gesetzliche Haftung aus Risiken umfassen, die im Vertrag nicht versichert sind, aber zum Schadenzeitpunkt bei einer anderen Gesellschaft versicherbar gewesen wären.
Beide Klauseln könnten Mehrwerte bieten, seien aber je nach Tarif mit Ausnahmen gespickt, schreiben die Analysten. Leistungsausschlüsse oder zeitliche Begrenzungen seien Mängel, die in der Bewertung konsequent Abschläge zur Folge hätten.
>> Das gesamte Rating kann hier nachgelesen werden.
PHV-Schutz gibt es jetzt auch in grün
Einige Versicherer bieten inzwischen auch nachhaltige Produktfeatures an, etwa die Übernahme von Mehrkosten für eine Reparatur oder ressourcensparenden Ersatz. Aber dabei bleibt es nicht allein: „Neuerdings beobachten wir, dass Gesellschaften den PHV-Schutz auf Wallboxen und Wandladestationen für E-Autos ausweiten“, berichtet Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken bei Franke und Bornberg. Das gelte aber nur für die private Nutzung. Eine Handvoll Versicherer regele mittlerweile auch Mietsachschäden an E-Scootern und E-Bikes. Häufig seien diese Leistungen aber nur den Top-Varianten vorbehalten, so Monke.