PFAS-Musterbedingungen: GDV wehrt sich gegen GVNW-Vorwürfe
Der GDV fügt seinen unverbindlichen Musterbedingungen eine neue Vertragsklausel hinzu, um das Risiko von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) besser zu erkennen, zu kalkulieren und zu begrenzen. Diese Klausel kann in Betriebs-, Produkthaftpflicht- und Umweltrisikoversicherungen eingebaut werden. Sie ermöglicht es laut GDV den Versicherern, PFAS-Schäden grundsätzlich auszuschließen, um dann mit den Kunden zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden.
Rechtswidrige Klausel?
Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) hatte anlässlich des Industrieversicherungs-Symposium am Donnerstag die PFAS-Musterbedingungen kritisiert und für rechtswidrig erklärt. Wie „der Versicherungsmonitor“ berichtete, führte GVNW-Chef Patrick Fiedler aus, dass der GVNW eigens ein Rechtsgutachten zu diesem Thema beauftragt, das zu diesem Ergebnis gekommen sei.
GDV reagiert auf die Kritik
Das wollte die die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach nicht auf sich sitzen lassen: „Sinn und Zweck der PFAS-Klausel des GDV ist gerade nicht der pauschale Ausschluss entsprechender Risiken“, sagt Käfer-Rohrbach. „PFAS-Chemikalien sind für viele Anwendungsfälle derzeit unverzichtbar. Auf den Ausschluss folgt in der Klausel daher unmittelbar die Wiedereinschlussformulierung – nämlich für solche PFAS-Risiken, die der Versicherer weiterhin deckt, nachdem er sie gemeinsam mit seinem Kunden genauer identifiziert und analysiert hat. Warum eine solche, vom GDV mit einem Gesprächsleitfaden für den Risikodialog begleitete Klausel rechtswidrig sein soll, sagt der GVNW nicht. Die vor Veröffentlichung vom GDV selbstverständlich vorgenommenen rechtlichen Prüfungen kamen – ebenso wie weitere Experten – jedenfalls klar zu einem anderen Ergebnis und ließen an der Rechtmäßigkeit der Klausel keinen Zweifel.“
PFAS: Chemikalien mit großen Vorteilen und hohen Risiken
Bisher gelten viele PFAS-Verbindungen als unverzichtbar. Sie stecken in unzähligen Produkten von der beschichteten Bratpfanne bis zu medizinischen Implantaten; auch bei der Produktion von Batterien und Photovoltaik-Paneelen werden PFAS genutzt. Bei der Herstellung und Verwendung können die Chemikalien aber auch in die Umwelt gelangen. Dann sammeln sie sich in Pflanzen, Böden, Wasser, Tieren und Menschen an, bauen sich dort aber nur schwer wieder ab. Für Menschen gelten verschiedene PFAS-Verbindungen unter anderem als potenziell krebserregend sowie fruchtbarkeits- und immunschädigend.
Long Story short:
Der GDV fügt seinen Musterbedingungen eine Klausel hinzu, die es Versicherern ermöglicht, PFAS-Schäden grundsätzlich auszuschließen, um anschließend mit den Kunden zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang PFAS-Schäden wieder versichert werden.
Der GVNW kritisiert diese Klausel und erklärt sie für rechtswidrig, basierend auf einem eigenen Rechtsgutachten. Laut dem GVNW sei die Klausel ungültig.
Die GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach widerspricht der Kritik und betont, dass die Klausel darauf abzielt, nicht pauschal PFAS-Risiken auszuschließen, sondern diese in Zusammenarbeit mit den Kunden zu analysieren und gegebenenfalls wieder einzuschließen.