18. Adventskalender-Tür

Steile Thesen 2026: „Sturmfluten müssen versichert sein“

Gewagt? Absurd? Oder doch gar nicht so unwahrscheinlich? procontra stellt einige steile Thesen für 2026 auf und beleuchtet ihre Wahrscheinlichkeit. Heute im Türchen: Werden Sturmfluten künftig eingeschlossen?

18. Adventskalendertürchen 2025

Die 18. Tür unseres Adventskalenders 2025 mit allen „Steilen Thesen“ für das kommende Jahr. | Quelle: Roman Kulon

Hintergrund:

Die Bundesregierung diskutiert über die Einführung einer Elementar-Pflichtversicherung. Eine der Forderungen vonseiten der Bundesländer lautet: Diese Versicherung soll auch Sturmfluten einschließen.

Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit daran, die Elementarschadendeckung zu erhöhen. Für die Bundesländer ist klar: Es braucht eine bundesweite Elementar-Pflichtversicherung, die auch für Sturmflutschäden gilt. Aus Sicht von Stefan Rehmke, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten, ist ein solcher Einschluss nicht undenkbar. Entscheidend sei, dass die Bundesregierung verbindliche Vorgaben zum Umfang der Elementarschutzdeckung erlasse. „Der Einschluss bietet sich im Rahmen einer verpflichtenden und flächendeckenden Lösung zur Diversifikation mit den im Süden Deutschlands vorherrschenden Erdbebenrisiken auch an“, so Rehmke. Bleiben die Vorgaben an den Versicherungsumfang allerdings seicht, hält Rehmke eine Risikoflucht der Versicherer für möglich. Meereshöchwasser bliebe somit künftig nicht versicherbar.

Prognose:

Dass die Bundesregierung strikte Vorschriften im Hinblick auf den Versicherungsumfang erlässt, erscheint zwar möglich, jedoch nicht wirklich realistisch. Sturmflutschäden bleiben somit unversicherbar.