Schadenfall der Woche

Millionenbrand: Allianz-Gutachter zweifelt an Einbruch vor Feuer

Um eine Schadenssumme von sieben Millionen Euro geht es aktuell vor dem Landgericht Stade. Dem Eigentümer einer Veranstaltungshalle wird vorgeworfen den Brand selbst gelegt zu haben.

Eine Haft- und Bewährungsstrafe hat die Aktion von Betrügern im Bärenkostüm nach sich gezogen.

Hat der Eigentümer den Brand selber gelegt? Das klärt aktuell das Landgericht Stade. | Quelle: procontra

Ein Strafprozess beschäftigt aktuell die 5. große Strafkammer des Landgerichts Stade. Angeklagt ist der Eigentümer der Veranstaltungshalle "Studio 21" in Bad Bodenteich (Lüneburger Heide), die im November 2022 durch einen Großbrand zerstört worden war. Der Eigentümer wird beschuldigt, den Brand selbst gelegt zu haben. Der Angeklagte bestreitet jedoch die Vorwürfe. Ein Gutachter brachte nun aber Beweise vor, die eine neue Wendung bringen.

Nach Angaben der Staatsanwältin geht es um einen Schaden von rund sieben Millionen Euro. Der Angeklagte hatte eine gewerbliche Gebäudeversicherung über 4,4 Millionen Euro bei der Allianz Versicherung abgeschlossen, außerdem eine Inventar- und eine Ertragsausfallversicherung, jeweils über 843.000 Euro.

Gutachter zweifelt an Einbruch vor dem Feuer

Der Angeklagte hatte vorgebracht, dass zwei Einbrecher vor dem Feuer in die Event-Halle eingedrungen seien. Dafür gebe es auch Videomaterial. Ein von der Allianz beauftragter Gutachter säte nun im Prozess Zweifel an dieser Darstellung: Nach seiner Einschätzung wurde der Einbruch vor dem Brand fingiert. So habe der Mann auf dem Video etwa nicht die geringste Ahnung gehabt, wie er die Tür mit einem Brecheisen aufbrechen sollte. Es habe, so der Gutachter, vollständig am „Täterwillen“ gefehlt.

Tür offenbar mit Schlüssel geöffnet

Zusätzlich ist sich der Gutachter sicher, dass die zweite Person auf dem Video, eine Frau, die Tür letztendlich mit einem Schlüssel aufschloss und offen ließ. Er konnte keine Schäden an den Türen feststellen.

Die Tat selber wurde nicht aufgezeichnet, da vor dem Brand die Brandmeldeanlage und Teile der Kameraüberwachung außer Betrieb gesetzt worden waren. Brandsachverständige sollen nun dazu aussagen, was am Brandort festgestellt wurde.