Die Rechtsschutzversicherung bot zuletzt nicht allen Anbietern viel Grund zur Freude: Laut aktuellem Branchenmonitor hadern viele Unternehmen mit einer hohen Combined Ratio, die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen steigen erneut und der Diesel-Skandal fordert die Versicherer in besonderem Maße.
Für die Allianz kam zudem noch eine Auseinandersetzung mit der Stiftung Warentest hinzu, über die das Portal boerse-online berichtet. Gestoßen hatte sich die Stiftung Warentest an der Klausel um den sogenannten verstoßabhängigen Versicherungsfall, für die die Verbraucherschützer gleich ein Beispiel beifügen: Ein Mieter schließt im Januar 2018 eine Rechtsschutzversicherung ab. 2020 kündigt er schließlich seine Wohnung und verlangte seine Kaution von seiner Vermieterin zurück. Diese weigert sich aber mit der Begründung, der Mieter habe seine Nebenkostenrechnung aus dem Herbst 2017 nicht beglichen.
Allianz streicht Klausel
In besagtem Fall hätte die Allianz aufgrund bemängelter Klausel den Rechtsschutz verweigern können. So erlaubten es nachteilige Klauseln den Versicherern, für die zeitliche Einordnung des Versicherungsfalls auch die Behauptungen der Streitgegner zu berücksichtigen. Im konkreten Fall hieße das: Auch die von der Vermieterin vorgebrachte Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2017 spielt für die zeitliche Einordnung eine Rolle.
Wie boerse-online berichtet, hat die Allianz die in den Tarifen Premium, Komfort und Smart enthaltene Klausel kurzfristig und rückwirkend für alle Verträge nach einem Gespräch mit Stiftung Warentest wieder gestrichen, was beide Seiten bestätigen. Nur über die dahinterstehende Motivation gehen die Aussagen auseinander: Während die Stiftung Warentest die schnelle Reaktion darin begründet sieht, dass die von der Stiftung Warentest vergebene Note „gut“ gefährdet war, gibt die Allianz einen anderen Grund an. Man habe nach dem Gespräch mit der Stiftung Warentest befürchtet, dass Kunden in Einzelfällen durch die Klausel schlechter gestellt werden könnten.