Wann muss die Kfz-Versicherung zahlen, wann nicht?

Trotz weniger Unfällen im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Beschwerden über die Kfz-Versicherung beim Versicherungsombudsmann deutlich an. Mit welchen Fällen sich Wilhelm Schluckebier zuletzt befassen musste, zeigt ein Rückblick.

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09:06 Uhr | 03. Juni | 2021
Unfall Bild: Pixabay/MichaelGaida

Wer Vorschäden nicht reguliert, droht beim nächsten Unfall leer auszugehen. Bild: Pixabay/MichaelGaida

Es ist paradox: Obwohl die Deutschen ihr Auto im vergangenen Jahr viel seltener nutzten als üblich, die Versicherer weit weniger Schäden registrierten und teils großzügige Erstattungen an ihre Kunden ausschütteten, beschwerten sich im vergangenen Jahr weit mehr Autobesitzer über ihre Kfz-Versicherer beim Ombudsmann als in den vorangegangenen Jahren.  

Während laut aktuellem Jahresbericht Ombudsmann Wilhelm Schluckebier in den meisten Sparten Beschwerderückgänge verzeichnete, stiegen die Beschwerdezahlen sowohl im Bereich der Kfz-Haftpflicht (+ 10,2 Prozent, von 881 auf 971 zulässige Beschwerden) als auch in der Kaskoversicherung (+16,1 Prozent, von 1.137 auf 1.320 zulässige Beschwerden). Insgesamt entfällt fast jede fünfte Beschwerde (17,3 Prozent) auf die Kfz-Versicherung.  

Streit nach Versichererwechsel

Häufiges Ärgernis ist dabei nach wie vor die Einstufung in die jeweilige Schadensfreiheitsklasse bzw. die Übertragung der Einstufung nach einem Versichererwechsel. Oftmals würden die Kunden dem Irrglauben unterliegen, dass Rabattschutzvereinbarungen mit dem Vorversicherer trotz regulierter Schäden auch nach einem Versicherungswechsel Bestand haben würden. Auch andere Sondereinstufungen können nach einem Wechsel für Ärger sorgen, da der neue Versicherer bei der Einstufung des Vertrages Korrekturen vornehmen kann.  

Der Ombudsmann schlägt daher vor, dass Versicherer bei einem Vertragswechsel dem Kunden klarer aufzeigen müssen, über welche Schadenfreiheitsklasse er im Falle eines Wechsels verfügt und welche Konsequenzen eine Rabattschutzvereinbarung hat. Zugleich sei aber auch der Kunde in der Pflicht, sich hier eingehender zu informieren.  

Hohe Erfolgsquote

Insgesamt sind die Chancen auf Erfolg einer Klage beim Versicherungsombudsmann in der Kfz-Versicherung allerdings besonders hoch. Die Erfolgsquote unter den zulässigen Beschwerden lag in der Kaskoversicherung bei 57,8 Prozent, in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei 56,9 Prozent. Zum Vergleich: Die Erfolgsquoten in der BU- (29,2 Prozent) und der Unfallversicherung (29,3) liegen deutlich darunter, auch Klagen in den Bereichen Wohngebäude- (33,9), Haftpflicht- (45) oder Rechtsschutzversicherungen (45,6) sind weit seltener erfolgreich.  

Neben Klagen über die Einstufung von Schadensfreiheitsklassen hatte der Ombudsmann sich über die vergangenen Jahre noch mit einer Vielzahl weiterer Fragen zu beschäftigten. Die unten stehende Bilderstrecke fasst einige der interessantesten Fälle der jüngeren Vergangenheit zusammen.

5 interessante Fälle des Ombudsmanns

Da ein Versicherungsnehmer mit seinem Auto mehr gefahren war als mit der Versicherung vertraglich vereinbart war, nahm die Versicherung eine rückwirkende Beitragsanpassung vor. Da die Versicherung davon ausging, dass es auch in den Jahren zuvor zu Überschreitungen der vereinbarten Fahrleistung gekommen war, begrenzte sie diese nicht nur auf das zurückliegende Jahr. Der Ombudsmann verwies den Versicherer auf seine eigenen Bedingungen: Hier war die Rede vom „laufenden Versicherungsjahr“. Diese Formulierung könne sich nicht auf ein abgeschlossenes Jahr beziehen, stellte der Ombudsmann klar, auch wenn – wie der Versicherer vorbrachte – der Zeitpunkt der Ursache für die Feststellung der Überschreitung im bereits abgeschlossenen Versicherungsjahr liegt. Da der Versicherer damals jedoch von seinem Beitragsanpassungsrecht keinen Gebrauch gemacht hatte, könne er dies im folgenden Jahr nicht einfach rückwirkend nachholen, erklärte der Ombudsmann. Der Versicherer lenkte schließlich ein. Bild: Pixabay/betexion