Maklervertrag: Diese 10 Klauseln sorgen für mehr Rechtssicherheit

Mit bestimmten Klauseln ausgestattet, bietet der Maklervertrag ein Stück mehr Rechtssicherheit gegen Haftungsansprüche – nicht nur in der Corona-Krise. Weitere sinnvolle Beispiele liefert Rechtsanwalt Jens Reichow.

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14:04 Uhr | 15. April | 2020
Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow gibt Tipps für einen möglichst rechtssicheren Maklervertrag.

Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow gibt Tipps für einen möglichst rechtssicheren Maklervertrag. Bild: Jöhnke & Reichow

Die Anbieter von Betriebsschließungsversicherungen (BSV) legen in der Corona-Krise ein sehr unterschiedliches Regulierungsverhalten an den Tag. Es besteht zumindest die Möglichkeit, dass sich daraus auch ein Haftungsthema für Versicherungsmakler ergeben könnte. Experten schätzen aber, dass die unabhängigen Vermittler in solchen Fällen auf den Schutz ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zählen können.

Bei der Hamburger Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow sieht man in der Corona-Krise kaum Potenzial für Klagen gegen Makler. Mit speziellem Blick auf die BSV sind aber vor allem Vermittler auf der sicheren Seite, die mit ihren Kunden einen sogenannten spartenbezogenen Maklervertrag abgeschlossen haben. War der Makler nicht mit der Beratung zu der Sparte „Betriebsschließung“ beauftragt, haftet er auch nicht für eine sich in diesem Bereich ergebende Lücke des Versicherungsschutzes.

Auch bei ganzheitlicher Beratung sinnvoll

Auch sofern der Makler eine ganzheitliche Beratung bei seinem Kunden vornehmen möchte, empfehlen die Hamburger Anwälte eine genaue Festlegung aller Versicherungssparten, zu denen eine Beratung erfolgen soll. So ist der Vermittler im Nachhinein auch bei den Sparten aus der Haftung, zu denen überhaupt keine Betreuung gewünscht wurde.

Rechtsanwalt Jens Reichow nennt zudem noch 9 weitere Klauseln, die Maklerverträgen mehr Rechtssicherheit verleihen. Diese haben wir – vereinfacht erklärt – in der untenstehenden Bilderstrecke zusammengestellt. Für die tatsächliche Ausgestaltung ihrer Maklerverträge sollten unabhängige Vermittler eine kompetente und erfahrene Rechtsberatung aufsuchen.

Sinnvolle Klauseln für den Maklervertrag

Makler sollten klar definieren, wer ihr zu betreuender Vertragspartner ist. Handelt es sich beispielsweise nur um die Beratung einer konkreten Firma oder werden hier die privaten und beruflichen Versicherungen eines Gewerbetreibenden vermischt? Auch bei Eheleuten sollte unmissverständlich namentlich definiert sein, um wen es sich handelt. Bild: Pixabay