Verband zitiert vorab aus Rechtsgutachten

BVK befürchtet weiterhin kein Provisionsverbot für Makler

Nach dem AfW hat nun auch der BVK ein Rechtsgutachten zur EU-Kleinanlegerstrategie erstellen lassen. Beim wichtigsten Punkt, einem eventuellen Provisionsverbot für Makler, bleiben die Verbände unterschiedlicher Meinung.

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16:08 Uhr | 29. August | 2023
BVK befürchtet weiterhin kein Provisionsverbot für Makler

Provisionsberatung ist auch für Versicherungsmakler weiterhin erlaubt: BVK-Präsident Michael H. Heinz sieht sich von dem Rechtsgutachten im Auftrag seines Verbands bestätigt.

| Quelle: BVK

Nachdem der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW am Montag ein Rechtsgutachten zur EU-Kleinanlegerstrategie präsentiert hat, legte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am Dienstag mit einer Vorabinfo aus seiner eigenen juristischen Arbeit nach. Der Bonner Vermittlerverband hatte im Juni ein Rechtsgutachten angekündigt, das unter anderem die Unklarheit um ein eventuelles Provisionsverbot nur für Makler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten beseitigen soll. Während AfW und VOTUM ein solches in den Plänen der EU-Kleinanlegerstrategie entdeckt haben wollen, sieht der BVK Makler auch weiterhin nicht ernsthaft betroffen und kritisiert die anderen Verbände für ihre Aussagen.

Diese Interpretation des englischen Originaltextes stützt nun auch Professor Dr. Christoph Brömmelmeyer von der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder). „Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Kleinanlegerschutz-Richtlinie enthält kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler/innen“, wird der Rechtswissenschaftler in einer Pressemitteilung des Bonner Vermittlerverbands zitiert. Er komme vielmehr zu dem Schluss, dass die Provision für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ausnahmsweise entfallen soll, wenn der Versicherungsvermittler eine Beratung auf unabhängiger Basis ankündigt.

Das bedeutet: „Der Versicherungsmakler müsste künftig also im provisionsbasierten Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten klarstellen, dass er zwar nicht persönlich von einem bestimmten Versicherer abhängig ist, dass die von ihm angebotene Dienstleistung aber ‚nicht unabhängig‘ erfolgt, weil er wirtschaftlich gesehen auf Provisionszahlungen angewiesen ist“, erläutert Brömmelmeyer.

Absurdität oder die Rettung der Provisionsberatung?

Was kompliziert klingt, ist es aus Sicht von AfW-Vorstand Norman Wirth auch. In seiner procontra-Kolumne hatte er kürzlich von absurden Entwicklungen gesprochen und die Sorge geäußert, dass Makler vor den Augen der Kunden in wirre Monologe verfallen könnten, ehe es überhaupt einmal zur Beratung käme. Der AfW fordert deshalb die ersatzlose Streichung des entsprechenden Passus.

BVK-Präsident Michael H. Heinz hingegen sieht sich durch das Rechtsgutachten von Professor Brömmelmeyer in seiner bisherigen Annahme bestätigt: „Mit dieser wissenschaftlichen Expertise können wir sagen, dass die EU-Kleinanlegerstrategie Maklern nicht verbieten wird, gegen Courtage Versicherungsanlageprodukte zu vermitteln.“ Auf procontra-Nachfrage stellte der BVK in Aussicht, Brömmelmeyers vollständiges Gutachten im Laufe der nächsten Woche zu veröffentlichen.