Provisionsverbot nur für Makler?

BVK poltert gegen andere Vermittlerverbände

Während andere Verbände ein Provisionsverbot nur für Makler wittern, wirft BVK-Präsident Heinz ihnen aufmerksamkeitshaschende Schnellschüsse und Untätigkeit in Brüssel vor. AfW und VOTUM reagierten darauf.

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14:05 Uhr | 12. Mai | 2023
Provisionsverbot nur für Makler?

BVK-Präsident Michael H. Heinz lässt in der Provisionsverbot-Debatte kein gutes Haar an manch anderem Vermittlerverband.

| Quelle: BVK

Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) geht man nicht davon aus, dass es zu einem Provisionsverbot nur für Versicherungsmakler kommen wird. Das betonten auf der Jahreshauptversammlung des Verbands am Freitag BVK-Präsident Michael H. Heinz und Geschäftsführungsmitglied Anja Kahlscheuer. Zumindest sehe das die Rechtsanwältin, bei dem Bonner Verein unter anderem zuständig für EU-Recht, nicht so wie andere Vermittlerverbände. AfW und VOTUM hatten vor wenigen Tagen vermeldet, in dem ersten Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie ein verstecktes Provisionsverbot nur für Makler entdeckt zu haben.

Demnach dürfe in Zukunft, wer „unabhängig“ berate, keine Provision oder anderweitige Vergütung von Dritten – also den Produktgebern – annehmen, sondern ausschließlich von den Kunden. Das Wörtchen „unabhängig“ beziehungsweise im englischen Original „advice on an independent basis“ hatten AfW und VOTUM auf Versicherungsmakler bezogen. „Unabhängige Beratung heißt aber nicht automatisch Makler“, sagte Kahlscheuer. Auf procontra-Nachfrage, wer denn stattdessen gemeint sein könnte, entgegnete Kahlscheuer, dass es sich bei dem Passus auch um die Honorarberatung handeln könne.

Heinz vs. Verbände

Das würde bedeuten, dass ein Provisionsverbot für den deutschen Markt tatsächlich vollständig vom Tisch wäre. Denn der Artikel 30 im Entwurf bezieht sich nur auf Versicherungsanlageprodukte und somit bei der Beratung gegen Honorar nur auf die Versicherungsberater (§34 d Abs. 2 GewO). Diese dürfen aber, anders als die Honorar-Finanzanlagenberater (§34 h GewO), gar keine Provisionen annehmen, nicht einmal zum Weiterleiten an den Kunden, wie Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbund Deutscher Honorarberater (VDH), auf procontra-Nachfrage erklärte. In anderen Mitgliedsstaaten ist das aber eventuell noch nicht so geregelt.

Der BVK will nun die offizielle Abstimmungsvorlage abwarten, die in etwa zwei Wochen fertig sein soll, und diese dann ganz genau prüfen. Bis dahin nutzte Heinz aber die Bühne, um gegen andere Vermittlerverbände zu wettern. Diese würden sich jetzt damit brüsten, durch ihr Engagement ein Provisionsverbot für die deutschen Vermittler abgewendet zu haben. „Aber wenn ich in Brüssel bin, habe ich dort bisher nie einen Vertreter eines anderen Vermittlerverbands gesehen“, sagte Heinz. Der BVK selbst unterhalte dort zu Zwecken der Einflussnahme hingegen seit etwa einem Jahr ein eigenes Büro.

AfW und VOTUM reagieren

Untätigkeit und einen falsch interpretierten Entwurf – das wollten andere Vermittlerverbände nicht auf sich sitzen lassen. „Ich wünschte, Herr Heinz hat recht. Aber wir sind hier nicht bei ‚Wünsch dir was‘“, kommentierte AfW-Vorstand Norman Wirth gegenüber procontra. In dem Entwurf sei nicht vom „financial advicer“ die Rede, sondern von „insurance intermediary“, was der übliche Begriff für Versicherungsvermittler und nicht für Honorarberater sei. Und in diesem Bereich seien es nun einmal die Maklerinnen und Makler, die unabhängig agieren, so Wirth und weiter: „Wenn BVK und BaFin den vorliegenden Text auf ihre Appeasement-Art interpretieren, dann können sie das gern tun. Wir werden jedenfalls nicht nachlassen, hier sehr, sehr genau hinzuschauen und wachsam zu sein, statt jetzt schon Entwarnung zu geben.“

Da es sich beim Provisionsverbot um ein Thema auf höchster europäischer Bühne handle, seien die nationalen Vermittlerverbände als Gesprächspartner weniger gefragt, sagte Wirth. Jedoch habe man zum Beispiel über den europäischen Dachverband FECIF und in unzähligen Gesprächen mit politischen Entscheidern stets die eigene Position dargelegt und Argumente vorgebracht.

Rechtsanwalt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbands, interpretiert das EU-Papier in englischer Sprache genauso wie Wirth. „insurance intermediary“ sei der Oberbegriff für den Versicherungsvermittler und eine Beschränkung auf Honorarberater erkennbar nicht gegeben. „Wir begrüßen es, wenn der BVK seine Interessenvertretung in Europa intensiviert“, sagte Klein auf procontra-Nachfrage. Er selbst sei die vergangenen drei Jahre FECIF-Vorsitzender gewesen und habe an jeder maßgeblichen europäischen Konsultation teilgenommen. Konkret zur EU-Kleinanlegerstrategie habe er sich persönlich in einem Briefwechsel mit EU-Kommissarin McGuinness befunden. „Wenn ich in der EU und Brüssel aktiv bin, verstehe ich es nicht als mein Ziel, andere deutsche Verbandsvertreter zu treffen. Hierzu habe ich in Deutschland genug Gelegenheit“, sagte Klein.