BaFin-Factsheet

Post oder Beratung: Wann Finfluencer haften müssen

Die BaFin hat nun in einem Merkblatt griffig zusammengestellt, wann Finfluencer für ihre Aussagen zu Geldanlagen und Co. haften müssen. Doch der Unterschied zur täglichen Arbeit der Vermittler bleibt hoch.

Finfluencer

Finfluencer überschreiten nicht automatisch die Schwelle zur Beratungshaftung, wenn sie online Empfehlungen für Finanzprodukte aussprechen. | Quelle: SeventyFour

Finfluencer ist eines der Lieblings-Aufregerworte für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. „Während die verzapfen können was sie wollen, baumelt über uns stets das Damoklesschwert der Beratungshaftung“, könnte man die Meinung vieler Beraterinnen und Berater vereinfacht zusammenfassen.

Doch ganz so simpel und vergleichbar ist das Thema nicht – vor allem weil sich Finfluencer meist pauschal an ihre Follower-Gemeinde wenden und Vermittler in der individuellen Beratung an einzelne Personen.

Um die geltende Rechtslage jedoch noch einmal klarer abzustecken, haben die europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden inklusive der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Factsheet erstellt. „Dieses Factsheet soll vor allem Finfluencer informieren und sensibilisieren“, sagte ein BaFin-Sprecher auf procontra-Nachfrage.

Während einige Punkte in der Aufstellung im allgemeinen „Influencer-Recht“ durch verschiedene Urteile schon bekannt sind – bezahlte Partnerschaften kenntlich ausweisen sowie eine klare, wahre und nicht irreführende Wortwahl – ziehen die Aufsichtsbehörden jedoch eine klare Trennlinie zwischen „Werbung für Schuhe und Uhren“ und Finanzprodukten.

So ist es vor allem bei riskanten Geldanlageprodukten wie CFDs, Forex, Futures oder Kryptos wichtig, nicht nur deren Chancen, sondern auch deren Risiken hervorzuheben. Auch über die Rechtmäßigkeit der Produkte oder Anbieter müssen sich Finfluencer informieren, bevor sie für diese Werbung machen. Denn hier besteht die Gefahr, sich an betrügerischen Konzepten mitschuldig zu machen.

Besonders wichtig: Sobald Finfluencer personalisierte Empfehlungen aussprechen, kann es sich um Anlageberatung und damit eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung handeln. Unter anderem kann auch die Bereitstellung von Schulungs- oder Bildungsinhalten als Beratung oder Empfehlung angesehen werden. Die Verwendung von Haftungsausschlüssen wie „Dies ist keine Anlageberatung“ schützt, laut der BaFin, in diesen Fällen nicht.

Allerdings müssen solche Fälle von Anlageberatung auch klar erkenntlich sein. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) geht davon aus, dass Finfluencer in vielen Fällen eine erlaubnispflichtige Vermittlungstätigkeit ausüben. Vergangenes Jahr hat der Vermittlerverband dazu ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Die aktuelle Aufmerksamkeit durch die Aufsichtsbehörden begrüßt der BVK daher. Diese seien ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz und den fairen Wettbewerb.