Videos nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet

Finfluencer-Marketing: Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Google ein

Finfluencer verfolgen mit ihren Empfehlungen teils eigene Interessen, machen dies aber nicht deutlich. Die Verbraucherzentrale sieht deshalb die Youtube-Mutter Google in der Pflicht und klagt. Ein Urteil könnte Signalwirkung haben.

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12:05 Uhr | 28. Mai | 2025
Screenshot der Webseite von YouTube

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen die YouTube-Betreiberin Google Ireland Limited eingereicht.

| Quelle: pressureUA

Wer sich heutzutage über das Thema Finanzen informieren möchte, sucht sich die gewünschten Informationen häufig über die Sozialen Medien. Vor allem junge Menschen greifen auf den vermeintlichen Experten-Rat im Netz zu tun. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin veröffentlichte im vergangenen Jahr Zahlen, wonach sich bereits mehr als die Hälfte der 18- bis 45-Jährigen von sogenannten Finfluencern informieren ließ.

Ein grundlegendes Interesse an Finanzthemen ist erst einmal positiv zu bewerten. Problematisch wird es dann, wenn die Finfluencer über nur geringe Fachkompetenz im Bereich Finanzen verfügen oder sich für bestimmte Finanzprodukte vor den Karren spannen lassen. Dass die Finfluencer von den vorgestellten Finanzprodukten, beispielsweise durch Verkaufsprovisionen oder durch eine Beteiligung an den dahinter stehenden Unternehmen profitieren, ist für die Konsumenten jedoch in den meisten Fällen kaum ersichtlich.

Unterlassungsklage eingereicht

Dagegen geht nun die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor. Wie die Verbraucherschützer mitteilen, habe man vor dem Landgericht Bamberg eine Unterlassungsklage gegen Google Ireland Limited eingereicht, Betreiberin der Video-Plattform Youtube. Dem amerikanischen Tech-Riesen wirft die Verbraucherzentrale vor, Influencern – unabhängig ob sie über Finanzen oder ein anderes Thema informieren – das Veröffentlichen gesponserter Videos ohne ausreichende Kennzeichnung des werblichen Charakters und des Sponsors zu ermöglichen.

Als konkreten Anlass ihrer Klage benennen die Verbraucherschützer Videos der Mode-Influencerin „Melissa Minh“ sowie des Finfluencers „Flo Pharell“. Pharell, der in der Regel anonym mit Guy Fawkes-Maske auftritt und nach eigenen Angaben im Burj Dubai, dem höchsten Haus der Welt, lebt, hat bei Youtube rund 103.000 Abonnenten. Mehrere Medien, wie zuletzt die „Wirtschaftswoche“, berichteten bereits kritisch über das Geschäftsgebahren von Pharell.

Keine ausreichende Kennzeichnung

Die Verbraucherzentrale merkt nun an, dass bei Videos von Flo Pharell sowie von Melissa Minh nur innerhalb der erste zehn Sekunden eine Einblendung zu sehen war, die darauf hinwies, dass es sich um Werbevideos handele. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das ein Verstoß sowohl gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG, Paragraph 5a, Abs. 4) als auch gegen Artikel 26 des Digital Services Act. Diese sehen vor, dass Nutzer stets erkennen können müssen, ob es sich um Werbung handelt und auch den dahinterstehenden Auftraggeber.

Anforderungen, denen die kritisierten Videos nicht gerecht würden. „Nach unserer Auffassung reicht ein kurzer Hinweis zu Beginn eines kommerziellen Videos nicht aus, damit Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, dass das ganze Video eine einzige Werbeveranstaltung ist“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Vor allem, wenn der Hinweis beim erneuten Abspielen des Videos dann fehlt und man gar nicht mehr weiß, ob es sich um ein gewerbliches Video handelt oder nicht.“ Auch die Sponsoren würden in den kritisierten Videos nicht benannt.

Urteil könnte Signalwirkung haben

Durch die Klage will die Verbraucherzentrale erreichen, dass auf Youtube nur noch Werbevideos veröffentlicht werden, die „hinreichend transparent und in Echtzeit gekennzeichnet sind und jeweilige Sponsoren nennen“. Bei einem Erfolg der Klage, hätte das nach Auffassung der Verbraucherzentrale „weitreichende Auswirkungen auf Plattformen wie Youtube in Deutschland“. Die fehlende Transparenz bei vielen Finfluencern hatte unlängst auch Honorarberater Thomas Beutler, der in seinem Youtube-Kanal immer wieder auf schwarze Schafe unter den Finfluencern hinweist, im Gespräch mit procontra geäußert.

Auch Versicherungsmakler dürften das Verfahren vor dem Landgericht Bamberg mit Aufmerksamkeit verfolgen. Die selbsternannten Experten, die für ihre Hinweise und Tipps nicht haften müssen, sind vielen Vermittlern ein Ärgernis. Entsprechend sorgte eine Einschätzung der Finanzaufsicht BaFin, dass es sich bei den seitens der Finfluencer ausgesprochenen Empfehlungen nicht um Anlageberatung handele, für Unverständnis. „Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anleger beeinflussen – ohne jede Kontrolle“, kommentierte Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die Haltung der BaFin.