Betriebsrenten: Bundesregierung sieht keinen Anpassungsbedarf
Können mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz mehr Arbeitnehmer für eine Betriebsrente gewonnen werden? Darüber gehen die Meinungen zwischen Bundesregierung und Bundesrat auseinander.
In einer Stellungnahme hatten die Bundesländer Mitte Oktober festgehalten, dass sie grundsätzlich die im Gesetz festgehaltene Ausweitung des sogenannten Sozialpartnermodells begrüßten. Allerdings gehen den Ländern die im Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen nicht weit genug: Vor allem Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen würden hiermit nicht erreicht. „Gerade diese Betriebe bieten ihren Beschäftigten prozentual jedoch am seltensten eine betriebliche Altersvorsorge an“, bemerkten die Länder und forderten die Bundesregierung dazu auf, zu prüfen, wie gerade diese Gruppen stärker eingebunden werden können.
Zum Hintergrund: 2018 hat die damalige Bundesregierung das Sozialpartnermodell – wegen der ehemaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles auch häufig als Nahles-Rente betitelt – auf den Weg gebracht. Der Vorteil: Die Arbeitgeber müssen nicht mehr für eine bestimmte Rentenhöhe gerade stehen, stattdessen sind sie nur noch zur Zahlung der vereinbarten Beiträge verpflichtet. Das Geld kann somit verstärkt an den Kapitalmärkten investiert werden, wodurch die Arbeitnehmer in Form potentiell höherer Renten profitieren sollen.
Bundesrat hat Zweifel
Allerdings wurden seitdem nur wenige Sozialpartnermodelle abgeschlossen. Dies will die Bundesregierung mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz ändern und Sozialpartnermodelle auch für Unternehmen öffnen, die keinen eigenen Tarifvertrag haben. Diese sollen unter bestimmten Bedingungen an ein bestehendes Sozialpartnermodell „andocken“ können.
Doch der Bundesrat äußerte Zweifel, ob diese Maßnahme ausreichend sei und bat die Bundesregierung, weitergehende Maßnahmen zu prüfen. Diese kam jedoch zu dem Schluss: „Vorschläge, die über die im Gesetzentwurf vorgesehene Öffnung von Sozialpartnermodellen hinausgehen, sind fachlich nicht überzeugend und wären darüber hinaus auch nicht mehrheitsfähig“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf die erwähnte Bundesrat-Stellungnahme. Eine völlige Öffnung der reinen Beitragszusage für alle wiederspräche dem Grundgedanken der betrieblichen Altersversorgung, die definitionsgemäß eng an den Arbeitgeber gebunden sei und somit auch für eine gewisse Qualität bürge.
Im Jahr 2030 will die Bundesregierung überprüfen, ob die von ihr angestrebten Maßnahmen tatsächlich zu einer deutlich stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung geführt haben.

