Nach Element-Insolvenz

BaFin fordert Protektor für Schaden-/Unfallversicherer

Nach der Pleite des Versicherers Element fordert die BaFin eine Auffanggesellschaft für finanziell strauchelnde Schaden-/Unfallversicherer. Die Insolvenz der Berliner hatte Kunden und Maklern erhebliche Probleme beschert.

Julia Wiens

Julia Wiens, BaFin-Exekutivdirektorin für die Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, fordert einen Sicherungsfonds à la Protektor auch für Komposit-Versicherer. | Quelle: BaFin/Matthias Sandmann

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert eine Auffanggesellschaft für insolvente Schaden-/Unfallversicherer. Während die Branche für Lebensversicherer die Protektor Lebensversicherungs-AG und für private Krankenversicherer die Medicator AG initiiert habe, gebe es so etwas im Komposit-Bereich noch nicht, sagte die BaFin-Exekutivdirektorin für die Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Julia Wiens, am Donnerstag auf einer Fachveranstaltung. „Deshalb plädieren wir für einen Sicherungsfonds im Bereich Schaden/Unfall“, so Wiens.

Weiter führte die Exekutivdirektorin in ihrer Rede aus: „Und wir haben jüngst gesehen: Die Insolvenz eines Versicherers im Bereich Schaden/Unfall kann erhebliche Probleme nach sich ziehen.“ Gemeint ist damit die Insolvenz des Berliner Versicherers Element Anfang 2025. Diese versetzte nicht nur Kundinnen und Kunden in Sorge darüber, ob zum Beispiel ihre Häuser weiterhin versichert waren und ob zuvor eingereichte Schäden überhaupt noch reguliert würden. Für kooperierende Makler und Assekuradeure ging es zudem auch um ihre Existenz und für die Versicherungsbranche um ihre Reputation.

„Noch nicht optimal aufgestellt“

„Anders als die bestehenden Sicherungssysteme soll der neue Sicherungsfonds vorrangig sicherstellen, dass Versicherungsforderungen und Rentenansprüche erfüllt werden. In den vergangenen Monaten haben wir gesehen: Im Umgang mit strauchelnden Schaden-/Unfallversicherern sind wir noch nicht optimal aufgestellt“, fügte Wiens hinzu.

Diese Überlegungen der BaFin knüpfen an die Insurance Recovery and Resolution Directive, kurz IRRD, an. Diese soll den Rechtsrahmen für die Sanierung und die Abwicklung von Versicherungsunternehmen in Europa harmonisieren, um in Stress- und Krisensituationen schneller eingreifen zu können. Laut Wiens muss die IRRD bis Ende Januar 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Ob ein möglicher Komposit-Protektor ebenfalls schon zu diesem Zeitpunkt den betrieb aufnehmen müsste, ist allerdings noch unklar.