Das sollten Sie wissen!

5 Fakten zur europäischen Verordnung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswelt ist spätestens seit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken keine Unbekannte mehr. Was aber diese Verordnung besagt und was Sie dazu wissen sollten, haben wir hier in 5 Fakten zusammengefasst.

10:06 Uhr | 01. Juni | 2023
europäische Verordnung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken

Durch die SFDR erhält das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzberatung mehr Gewicht und Struktur.

| Quelle: georgeclerk

Die europäische Verordnung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken (auch SFDR - Sustainable Finance Disclosure Regulation) trat im März 2021 in Kraft und hat das Ziel, die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umwelt- sowie Sozialrisiken von Unternehmen und Finanzprodukten zu erhöhen. Gemeinsam mit der Taxonomie-Verordnung, die in die SFDR integriert ist, setzt die Offenlegungsverordnung neue Standards für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, negative Nachhaltigkeitsauswirkungen und nachhaltige Investitionen.

Diese Verordnungen schlagen sich auch auf die Beratung Ihrer Kunden nieder, denn Sie, als Makler, sind seit August 2022 dazu verpflichtet, im Beratungsgespräch die Nachhaltigkeitspräferenzen Ihrer Klienten abzufragen und diese festzuhalten. Dies ist eine Folge der Umsetzung der europäischen Verordnung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken in nationales Recht.

Die SFDR gilt für alle Finanzakteure in der Europäischen Union (EU), einschließlich Versicherungen, Finanzberater und Banken.

Wir haben noch einmal gebündelt die 5 wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst, die Sie zu diesem Thema kennen sollten:

Fakt 1: Transparenz erhöhen

SFDR zielt darauf ab, die Transparenz der Finanzakteure in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu erhöhen. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle offenzulegen und die Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu bewerten. Die SFDR schafft damit eine einheitliche Berichterstattung und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen.

Fakt 2: Drei Ebenen

Die SFDR besteht aus drei Ebenen: Ebene 1 enthält allgemeine Grundsätze und Ziele, die von allen Finanzakteuren erfüllt werden müssen. Ebene 2 enthält spezifische Anforderungen für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren und bewerten müssen. Ebene 3 schließlich bezieht sich auf die Offenlegung von Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen auf Produktniveau. 

Fakt 3: Alle Finanzprodukte betroffen

Die Verordnung gilt für alle Finanzprodukte, einschließlich Investmentfonds, Vermögensverwaltung und Versicherungen. Unternehmen müssen alle Finanzprodukte nach den Vorgaben der SFDR kategorisieren und die entsprechenden Informationen auf ihrer Website und in den Verkaufsunterlagen veröffentlichen.

Fakt 4: Zielgruppe sind auch Privatkunden

Die SFDR richtet sich nicht nur an professionelle Investoren, sondern auch an Privatkunden. Die Verordnung verlangt, dass die Informationen zur Nachhaltigkeit von Finanzprodukten verständlich und zugänglich für alle Kunden sein müssen. Finanzakteure müssen ihre Kunden auch über die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf ihre Investitionen informieren. Die Finanzakteure müssen den Nachhaltigkeitswunsch ihrer Kunden abfragen und entsprechende Finanzprodukte anbieten, die den individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechen.

Fakt 5: Ein erster Schritt in Richtung Nachhaltigkeit

Die Offenlegungsverordnung ist ein erster Schritt, um Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen zu schaffen. Sie kann als Impuls für Unternehmen und Investoren dienen, die ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten überdenken und verbessern wollen. Und sie dient letztendlich auch dem Endverbraucher, denn so wird schon in der Beratung der Anstoß für ein nachhaltiges Leben gegeben.