Schadenfall der Woche

Wenn dem Rentenbescheid ein Goldbarren beiliegt

Ein Antragsteller auf Grundsicherung habe sich bei seiner Sachbearbeiterin nur dankbar zeigen wollen und ihr neben seinen Unterlagen auch einen Goldbarren zugeschickt. Daraufhin landete er wegen Bestechung vor Gericht.

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10:08 Uhr | 03. August | 2023
Wenn dem Rentenbescheid ein Goldbarren beiliegt

Dem Antrag auf Grundsicherung einen Goldbarren beilegen – kann man machen, sollte man aber nicht.

| Quelle: procontra

Wer die Grundsicherung beantragt, der braucht für gewöhnlich dringend finanzielle Unterstützung. Selbst Zuwendungen zu verteilen, zum Beispiel indem man dem Antrag beim Amt einen kleinen Goldbarren beilegt, erwartet in dieser Situation niemand von einem. Dennoch zog ein Rentner im Oktober 2022 diese Option, nur um anschließend wegen versuchter Bestechung vor Gericht zu landen. Darüber berichtet unter anderem die tz aus München, die dem Verfahren vor dem Münchener Amtsgericht beiwohnte.

Der 82-Jährige sei mit der Einreichung fehlender Unterlagen, konkret seines Rentenbescheids, spät dran gewesen, heißt es. Deshalb habe er aus Dankbarkeit, dass sein Antrag trotzdem noch bearbeitet wurde, in einem separaten Brief an die Sachbearbeiterin einen zehn Gramm schweren Goldbarren (Wert: ca. 600 Euro) beigelegt. „Ich hatte früher drei Steckerlfisch-Stände und habe als Selbstständiger nichts eingezahlt. Jetzt bekomme ich nur 460 Euro Rente, muss aber monatlich 580 Euro für das betreute Wohnen zahlen“, wird er von der tz zitiert. Da der Erhalt der Grundsicherung für ihn sehr wichtig sei, habe er so reagiert.

Strafe da, Gold weg

Eine Argumentation, der das Gericht nicht folgen wollte. Es sah vielmehr den Vorwurf der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sich der Rentner durch das Gold im Brief Vorteile bei seiner Sachbearbeiterin am zuständigen Sozialreferat verschaffen wollte. Diese habe den Vorfall sofort bei der Anti-Korruptionsstelle gemeldet, woraufhin es zur Strafanzeige gegen den Mann kam.

Die Folgen seiner Aktion sind für den früheren Fischimbissbetreiber nun doppelt ärgerlich. Denn laut tz muss er nicht nur 750 Euro Strafe zahlen, er bekommt auch seinen Goldbarren nicht zurück. Dieser werde nämlich als sogenanntes Tatmittel einbehalten.