Schadenfall der Woche

Linken-Politiker scheitert mit Klage gegen gekürzte Rente

Wer eine Abgeordnetenentschädigung erhält, dem wird zeitweilig die Hälfte seiner Rente gekürzt – so sieht es das Abgeordnetengesetz vor. Der Linken-Politiker Klaus Ernst ging hiergegen vor. Vergeblich.

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12:10 Uhr | 19. Oktober | 2023
Schadenfall

Der Linkenpolitiker Klaus Ernst sah eine Regelung im Abgeordnetengesetz als Verstoß gegen die Verfassung, scheiterte jedoch mit seiner Klage.

| Quelle: procontra

Politiker sind um ihre Altersvorsorge zu beneiden. Für jedes Jahr, das sie im Bundestag sitzen, erwerben sie einen Anspruch von 250 Euro – das entspricht 2,5 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Wer also eine volle Legislaturperiode von vier Jahren durchhält, hat im Alter schon einmal 1.000 Euro sicher. Maximal können die Politiker dabei Ansprüche in Höhe von 6.750 Euro erwerben.

Damit sollte man im Alter eigentlich gut leben können, sollte man meinen. Der Linken-Politiker Klaus Ernst zog dennoch vor Gericht. Nicht etwa, weil ihm seine Rente zu gering ausfällt. Ernst störte sich an einem anderen Passus aus dem Abgeordnetengesetz. Unter Paragraph 29 ist hier geregelt, dass bei Erhalt mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen die Altersrente um die Hälfte gekürzt wird. Ernst hatte vor seinem Eintritt in den Bundestag im Jahr 2005 als Gewerkschafter gearbeitet.

Die ihm aus dieser Tätigkeit zustehende Altersrente wurde ihm nun – da er als derzeitiger Bundestagsabgeordneter ja auch eine Abgeordnetenentschädigung erhält – um die Hälfte gekürzt. Nicht dauerhaft wohlgemerkt, sondern nur für die Zeit, in der Ernst weiter die besagte Entschädigung erhält. Ernst sah in dieser Regelung jedoch einen Eingriff in sein Grundrecht auf Eigentum sowie einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und zog vor Gericht. Nachdem er bereits vor dem Sozialgericht Würzburg mit seiner Klage gescheitert war, kassierte er nun auch vor dem Bundessozialgericht eine Niederlage. Dies berichtet unter anderem „Spiegel online“.

Kein Verstoß gegen das Grundgesetz

Die im Paragraphen 29 Absatz 2, Satz 2, festgehaltene Regelung verstoße nicht gegen das Grundgesetz, stellte das Gericht fest – bei ihr handele es sich um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung, mit der Grundrechte eingegrenzt werden können. „Sie soll verhindern, dass mehrere Leistungen aus öffentlichen Kassen mit unterhaltssichernder Funktion in vollem Umfang gleichzeitig gezahlt werden“, heißt es in einem Terminbericht des Gerichts. Dass die Altersrente zeitweilig um die Hälfte gekürzt werde, verstoße auch nicht gegen das Übermaßverbot.

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Eine gekürzte Altersrente wird Ernst jedoch verschmerzen können. Sobald er kein Mitglied des Bundestages mehr ist, erhält er seine Rente schließlich in vollem Umfang ausgezahlt. Hinzu kommt dann noch seine Rente als Bundestagsabgeordneter. Mit derzeit 18 Jahren im Parlament kann die sich schon jetzt durchaus sehen lassen.