Zwölf Scheidungen vom selben Mann

Frau nutzt skurrilen Trick für mehr Witwenpension

Um länger eine Witwenpension zu erlangen, heiratete eine Frau denselben Mann gleich zwölfmal, nur um sich daraufhin von ihm scheiden zu lassen. Erst nach 40 Jahren fiel der Pensionsversicherung der Trick auf.

Author_image
14:04 Uhr | 11. April | 2024
Schadenfall der Woche

In Nürnberg klauten unbekannte Täter Deutschlands ersten Witzautomaten.

| Quelle: procontra

Heirat, Scheidung, Heirat, Scheidung, Heirat, Scheidung: Mit diesem Verfahren schaffte es eine Frau aus Österreich, sich mehrfach eine Witwenpension zu erschleichen. Nach dem Tod ihres ersten Ehemanns im Jahr 1981 heiratete die Frau im drauffolgenden Jahr erneut.

Sechs Jahre später ließ sich die Frau zum ersten Mal von ihrem neuen Mann scheiden, nur um ihn kurz darauf erneut zu heiraten. Im Laufe der nächsten Jahre heiratete die Frau ihren Ex weitere elf Mal und ließ sich genauso oft von ihm auch wieder scheiden.

Wer jetzt an ein multiples Liebes-Comeback glaubt, dürfte enttäuscht sein: Der Grund liegt vielmehr im Finanziellen. So gewährte die österreichische Pensionsversicherungsanstalt der Frau nach einer Ablauffrist von 2,5 Jahren jeweils erneut eine Witwenpension für ihren verstorbenen ersten Mann. Nach jeder Hochzeit gab es zudem eine Abfertigung in Höhe des 2,5 Jahresbezugs. 

Erst nach der zwölften Scheidung wurde die Pensionsversicherung auf einmal misstrauisch und verweigerte die erneute Auszahlung der Pension. Die Frau klagte daraufhin, erlitt nun aber vor dem Obersten Gerichtshof Österreichs eine Niederlage.

„Die wiederholte Heirat und anschließende Scheidung vom selben Gatten ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehe nie zerrüttet war und die Scheidungen nur deshalb erfolgten, um einen Anspruch auf Witwenpension zu begründen“, heißt es im Urteilstenor.  Die Frau und der zweite Mann hatten nämlich stets in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, die Haushaltstätigkeiten und die wesentlichen Kosten geteilt und eine Geschlechtsgemeinschaft unterhalten, bemerkte das Gericht. Das Verhalten der Frau sei somit als  „rechtsmissbräulich“.

Gegenüber der österreichischen Zeitung „Standard“ bemerkte die Pensionsversicherung, dass es sich um einen „bedauerlichen Einzelfall“ handle. Gewöhnlich arbeiteten die Gerichte in Scheidungsverfahren sehr sorgfältig, wenn es um die Feststellung der Voraussetzungen für eine Ehescheidung gehe. Ob die Pensionsversicherung von der Frau Geld zurückverlangen kann, steht noch nicht fest.