KI-Verordnung

Wieder ein EU-Regulierungshammer für die Versicherungsbranche?

Das Europäische Parlament hat der Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (AI Act) zugestimmt. Bestimmte KI-Systeme bei Lebens- und Krankenversicherungen gehören zum besonders stark regulierten Hochrisikobereich.

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12:03 Uhr | 14. März | 2024
Eine Frau und eine Roboter-Frau arbeiten gemeinsam am Arbeitsplatz.

Künstliche Intelligenz soll die Arbeit eigentlich erleichtern und nicht durch erneute Regulierungen wieder erschweren.

| Quelle: demaerre

Unternehmen versprechen sich viel vom Einsatz von KI-Anwendungen: Die Produktivität soll um ein Vielfaches steigen. Doch die neue Technologie birgt auch Gefahren des Missbrauchs. Mit der KI-Verordnung setzt die EU deshalb den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Nach Angaben der Bundesregierung zielt die Verordnung darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert. Die EU-KI-Verordnung ist das weltweilt erste umfassende Regelwerk für KI.

Am Mittwoch hat das Regelwerk einen weiteren Meilenstein bis zu seinem Inkrafttreten genommen, denn das Europäische Parlament hat dem Entwurf zugestimmt, den im Februar bereits die EU-Mitgliedsstaaten abgesegnet hatten.

Versicherer fallen zum Teil in den besonders stark regulierten Bereich

Die Versicherungsbranche erhofft sich ebenfalls einen Produktivitätsgewinn durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Jedoch könnte dies in bestimmten Bereichen schwieriger werden als gedacht. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisieren Versicherer die Zuordnung von bestimmten KI-Systemen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum besonders stark regulierten Hochrisikobereich. Konkret geht es dabei um Systeme, mit denen die Risiken von Einzelpersonen bewertet werden oder Preise gestaltet werden. „In diesen Bereichen werden der Branche neue Verpflichtungen auferlegt, obwohl das Schutzniveau durch bestehende Vorschriften schon enorm hoch ist. Hier hätten wir uns von der EU mehr Weitblick gewünscht“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

KI als Entwicklungsschub für Versicherer

Abgesehen von den Kritikpunkten begrüßt die Versicherungswirtschaft aber eine Regulierung in bestimmten Bereichen: „Auch für den Versicherungssektor ist KI der nächste große Entwicklungsschub. Mit der Verordnung setzt die EU den Maßstab für die Entwicklung von KI unter Beachtung ethischer Standards und europäischer Werte“, erklärt Asmussen.

Auch KI-Basismodelle wie GPT-4, in der Öffentlichkeit über die Anwendung ChatGPT bekannt, werden vergleichsweise praxisnah reguliert. So werden Basismodelle nun anhand festgeschriebener Metriken, wie etwa ihrer Rechenleistung, in Modelle mit oder ohne systemische Risiken unterteilt. Modelle mit systemischen Risiken werden strengere Auflagen erfüllen und sich regelmäßigen Prüfungen unterziehen müssen. „Mit der KI-Verordnung hat sich die EU auf einen Rechtsrahmen verständigt, der aller Voraussicht nach ausreichend flexibel ist, um innovationsfähig zu bleiben. Das ist gut für den KI-Standort Europa", sagt Asmussen.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben der KI-Verordnung bereits zugestimmt. Vor Inkrafttreten muss jetzt noch eine Ratsformation formell zustimmen. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet grundsätzlich 24 Monate später Anwendung. Einige Vorschriften sind aber auch schon früher anwendbar: So greifen die Verbote bereits nach sechs Monaten, die Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten nach 12 Monaten.