Lebensversicherungen: Verbraucherzentrale warnt vor übereiltem Widerruf
Das Widerrufsrecht für Lebensversicherungen wird ab dem 19. Juni spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss erlischen. Das sieht eine Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts vor, auf die sich der Gesetzgeber Ende vergangenen Jahre geeinigt hat. Bislang kann ein Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss möglich sein, wenn Versicherer fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt haben.
Altverträge bleiben unberührt
Auswirkungen auf bestehende Verträge sieht die Verbraucherzentrale Hamburg durch diese Gesetzesnovelle nicht. Es besteht für sie deshalb auch kein Grund, Lebens- oder Rentenversicherungen nun voreilig zu widerrufen.
„Wir sehen keinen Anlass, jetzt in Panik zu verfallen“, sagt Verbraucherschützerin Sandra Klug. „Die Neuregelungen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes können Altverträge noch widerrufen werden, sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen ist. Der Widerruf eines Vertrags ist in vielen Fällen besser als die Kündigung, bei der häufig nur ein magerer Rückkaufswert ausgezahlt wird.“
Neue Frist gilt nicht in jedem Fall
Aus Sicht der Verbraucherzentrale schafft die Gesetzesänderung das „ewige“ Widerrufsrecht auch für ab dem 19. Juni 2026 abgeschlossene Verträge nicht in Gänze ab. Sandra Klug: „Schwerwiegende Belehrungsfehler führen auch unter der neuen Rechtslage zu einem ewigen Widerrufsrecht. Nur wenn ein marginaler Belehrungsfehler vorliegt oder eine vorvertragliche Information nicht erteilt wurde, erlischt das Widerrufsrecht automatisch 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss.“
Diese Einschätzung teilt auch die Kölner Kanzlei Müller, Seidel und Vos. „Die neue 24-Monats-Frist greift ausschließlich bei unvollständigen Unterlagen oder fehlenden Vorabinformationen", heißt es auf deren Homepage. „Erhielt der Versicherungsnehmer jedoch keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, bleibt das Widerrufsrecht nach wie vor zeitlich unbegrenzt erhalten – selbst bei Verträgen, die nach dem 19. Juni 2026 abgeschlossen werden.“
Long Story short
Ab dem 19. Juni 2026 soll das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen erlöschen.
Bestehende Verträge sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg grundsätzlich nicht betroffen.
Bei schwerwiegenden Fehlern in der Widerrufsbelehrung kann ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht auch künftig bestehen bleiben.
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