Neue Rechengrößen für die Sozialversicherung

Wechsel in private Krankenversicherung wird 2026 schwieriger

Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf zur Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen 2026 vorgelegt. Für Gutverdiener dürfte es im kommenden Jahr teurer werden, auch der Zugang zur PKV wird schwieriger.

Author_image
12:09 Uhr | 08. September | 2025
Bundesarbeitsministerin Bärbel Das

Das Bundesarbeitsministerium unter Ministerin Bärbel Bas hat den Referentenentwurf für die Sozialversicherungsbeiträge 2026 vorgelegt.

| Quelle: Bundesarbeitsministerium

Ab kommendem Jahr dürfte es wieder merklich schwieriger werden, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Grund sind die seitens der Bundesregierung geplanten neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung. Wie aus dem aktuellen Referentenentwurf zur Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht, soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze – umgangssprachlich auch Versichertenpflichtgrenze genannt - 2026 auf 77.400 Euro steigen. In diesem Jahr liegt sie bei 73.800 Euro. Die Erhöhung liegt damit bei 4,9 Prozent.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem Einkommen nicht mehr pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, sondern sich alternativ auch über die private Krankenversicherung absichern können. Jahr für Jahr wird diese Grenze durch die Bundesregierung  angepasst – Grundlage für die Erhöhung ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter hierzulande.

Von Seiten des PKV-Verbands gibt es an den Erhöhungen jedoch deutlich Kritik. Denn: Seit 2003 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze stärker als die Beitragsbemessungsgrenze, also der Betrag, bis zu dem Sozialbeiträge aufs Gehalt erhoben werden. Ende 2002 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung die Koppelung von Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben und damit – so der PKV-Verband – die Wahlfreiheit der Menschen zwischen GKV und PKV deutlich eingeschränkt.

Kritik vom PKV-Verband

„Die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. 7.650 Euro liegt sie mittlerweile über der Beitragsbemessungsgrenze – in Fortsetzung einer Ausnahmegesetzgebung seit 2002“, kritisiert PKV-Verbandspräsident Florian Reuther in einem aktuellen Beitrag des Verbands auf dessen Homepage. Und weiter: „Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken – im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher und des Wettbewerbs.“

Sozialversicherungsgröße

Wert 2025 in Euro (Jahr/ Monat)

Wert 2026 in Euro (Jahr/ Monat)

Jahresarbeitsentgeltgrenze

73.800/ 6.150

77.400/ 6.450

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

66.150/ 5.512,5

69.750/ 5.812,5

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

96.600/ 8.050

101.400/ 8.450

Laut aktuellem Referentenentwurf würde 2026 jedoch die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung stärker steigen: Sie wird 2026 voraussichtlich bei 69.750 Euro im Jahr bzw. 5.812,50 Euro im Monat liegen – das entspricht einem Plus von 5,4 Prozent (2025: 66.150/ 5.512,50). Damit werden vor allem Gutverdiener stärker belastet. In der Politik gibt es jedoch Forderungen, diese weitaus stärker zur Verantwortung zu ziehen. So hatte der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis in der Bild-Zeitung im Juni dieses Jahres gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung um 2.500 Euro anzuheben, um auf diese Weise die angespannte finanzielle Lage in der Kranken- und Pflegeversicherung zu lindern. Die Union hatte diesem Vorschlag jedoch schnell einen Riegel vorgeschoben.

Auch in der Rentenversicherung wird 2026 die Beitragsbemessungsgrenze weiter steigen. Laut Referentenentwurf ist eine Erhöhung auf bundesweit 8.450 Euro im Monat bzw. 101.400 Euro im Jahr vorgesehen. Bislang werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur bis zu einem Einkommen von 8.050 Euro im Monat bzw. 96.600 Euro im Jahr fällig.

Der Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium muss noch vom Bundeskabinett sowie vom Bundesrat abgesegnet werden.

Long Story short

Ab 2026 soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Krankenversicherung auf 77.400 Euro steigen, was den Zugang zur privaten Krankenversicherung erschwert. Der PKV-Verband kritisiert die seit 2003 stärkere Anhebung im Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze, da dies die Wahlfreiheit einschränke. Neben der Krankenversicherung steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung, was vor allem Gutverdiener stärker belastet.