Geschlossene Fonds: Vom grauen zum weißen Kapitalmarkt

Das „Schmuddel-Image“ geschlossener Fonds ist längst passé. Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch wurden 2013 vor allem für Alternative Investmentfonds einheitliche Strukturen geschaffen.

07:01 Uhr | 04. Januar | 2021
Geschlossene Fonds; Bild: Adobe Stock/mirsad

Dank KAGB können Anleger auf die Seriosität Anbieter geschlossener Fonds vertrauen. Bild: Adobe Stock/mirsad

Ganz wie Gandalf in der Herr-der-Ringe-Trilogie hat sich auch der Markt für geschlossene Fonds vom grauen zum weißen Kapitalmarkt gewandelt. Denn viele Jahre war der Markt weitgehend unreguliert, was viele zwielichtige Anbieter angelockt und zahlreiche Anleger um ihr Erspartes gebracht hat. Dabei zogen Anleger vor allem hohe Rendite und Steuerersparnisse in Richtung des grauen Kapitalmarktes, wo einige Anbieter mit ausgeklügelten Schneeballsystemen dann das Geld eingesammelt und zu großen Teilen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Lediglich ein Teil des Kapitals wurde als Gewinn an die ersten Anleger ausgezahlt. Je später man in ein solches Konstrukt eingestiegen ist, desto höher waren die Verluste. Denn selbst das langsamste Schneeballsystem bricht irgendwann zusammen, wie 2007 die Göttinger Gruppe nach mehr als 20 Jahren bewiesen hat.

Doch diese grauen Zeiten sind zum Glück lange vorbei, was man bei vielen Anlegern allerdings auch heute noch betonen muss. Aber mit dem 2013 Kapitalanlagegesetzbuch, kurz KAGB, sind auch die geschlossenen Fonds auf der weißen Seite des Kapitalmarktes angekommen.

Neuer Name, neue Verpflichtungen

Mit dem KAGB wurden erstmal nicht mehr nur ausschließlich offene Investmentvermögen reguliert. Seitdem heißen geschlossene Fonds Alternative Investmentfonds (AIF) und Anbieter unterliegen einer stärkeren Regulierung, die vor allem für Privatanleger die Transparenz der Angebote maßgeblich erhöht. Seinen Ursprung hat das KAGB in der AIFM-Richtlinie zur Verwaltung alternativer Investmentfonds der EU-Kommission, die mit dem KAGB in nationales Recht umgesetzt wurde.

Anbieter geschlossener AIF müssen seitdem beispielsweise Unternehmensvermögen und Fondsvermögen über eine Depotbank getrennt voneinander verwahren, was die Sicherheit des angelegten Vermögens erhöht. Darüber hinaus gibt es zahlreiche zusätzliche Berichts- und Kontrollpflichten. Zudem setzt jedes Management eines Investmentvermögens gemäß KAGB eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraus.

Mit Einführung des KAGB hat sich die Anzahl der Anbieter geschlossener Fonds merklich reduziert. Dafür können sich Anleger heute aber auch darauf verlassen, ihr Geld einem seriösen Anbieter anzuvertrauen.