Schadenfall der Woche
David gegen Goliath – beziehungsweise Thomas Kehl (35) mit seinem Kanal „Finanzfluss“ verklagt Mark Zuckerberg (41) mit seinen Meta-Kanälen Facebook und Instagram. Kehl, der mit seinen Profilen bei Instagram und YouTube mehr als zwei Millionen Follower gesammelt hat, beklagt mit dem angestrebten Gerichtsverfahren ein Phänomen, das in den Sozialen Medien schon lange bekannt ist: Identitätsmissbrauch. Wenn plötzlich eine Nachricht des Lieblingsstars im Instagram-Postfach aufploppt und beispielsweise nach der Telefonnummer gefragt wird, sollte man hellhörig werden. Betrüger nutzen die Identitäten von bekannten Persönlichkeiten für die unterschiedlichsten Betrugsmaschen. Ein entsprechendes Foto und Informationen sind auf dem Social-Media-Profilen meist problemlos zugänglich.
Sollte man Opfer eines solchen Betruges oder Identitätsklaus werden, gibt es die Möglichkeit den Vorfall an Meta zu melden. Doch wie Thomas Kehl nun anprangert, passiert dann viel zu wenig. Da Kehl auf seinem Kanal über das Thema Finanzen aufklärt, kommt dem Identitätsmissbrauch in seinem Fall noch eine besondere Brisanz zu. Seit 2024 haben Kehl und sein Team laut eines Berichts des „Manager Magazins“ fast 200 Fakeprofile auf Instagram und Facebook entdeckt, die in seinem Namen ahnungslose Anleger abzocken. Dabei werden die Opfer in Chatgruppen gelockt, in denen sie zu windigen Investments verleitet werden – scheinbar mit Empfehlungen von Thomas Kehl. Kehl war offenbar davon ausgegangen, dass Meta diesen kriminellen Machenschaften einen Riegel vorschieben werde, jedoch habe Meta nur wenig bis gar nichts gegen die Identitätsdiebe unternommen.
Aus diesem Grund zieht Kehl nun vor das Landgericht Frankfurt und reicht Klage gegen Instagram-Mutterkonzern Meta ein. Laut Kehl gebe es technisch vielseitige Möglichkeiten solche Betrüger schon zu erkennen, bevor sie überhaupt tätig werden können – beispielsweise durch Bildabgleich oder das Auslesen von IP-Clustern. Mit seiner Klage will Kehl nun erreichen, dass Meta aktiv gegen die Fakeprofile vorgeht. In einem ähnlichen Verfahren vor dem OLG Frankfurt war Eckart von Hirschhausen bereits erfolgreiche gegen Meta vorgegangen.