Debatte

Befristetes Anerkenntnis: Alte Leipziger weitet umstrittene BU-Klausel auf GF aus

Nach ihrer BU hat die Alte Leipziger nun auch in ihrer Grundfähigkeitsversicherung (GF) ein befristetes Anerkenntnis eingeführt. Wie der Versicherer diesen Schritt begründet und auf Kritik reagiert, lesen Sie hier.

Physiotherapeut mit Patient

Eine Grundfähigkeitsversicherung (GFV) leistet bei Verlust definierter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten. | Quelle: KatarzynaBialasiewicz

Wieder einmal war es Versicherungsmakler und BU-Experte Matthias Helberg aus Osnabrück, der auf seinem LinkedIn-Profil zuerst über die Änderungen in den GF- Versicherungsbedingungen der Alten Leipziger berichtete. War in diesen Bedingungen bislang zu lesen, dass Leistungen „immer zeitlich unbegrenzt“ seien, heißt es nun plötzlich, sie seien „grundsätzlich zeitlich unbegrenzt“ und könnten bei Vorliegen eines sachlichen Grunds auch einmalig auf zwölf Monate begrenzt werden. Ein Grund für die Befristung könne zum Beispiel dann gegeben sein, wenn sich der Versicherte in einer Rehabilitation oder Umschulung befände.

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