Debatte
Befristetes Anerkenntnis: Alte Leipziger weitet umstrittene BU-Klausel auf GF aus
Wieder einmal war es Versicherungsmakler und BU-Experte Matthias Helberg aus Osnabrück, der auf seinem LinkedIn-Profil zuerst über die Änderungen in den GF- Versicherungsbedingungen der Alten Leipziger berichtete. War in diesen Bedingungen bislang zu lesen, dass Leistungen „immer zeitlich unbegrenzt“ seien, heißt es nun plötzlich, sie seien „grundsätzlich zeitlich unbegrenzt“ und könnten bei Vorliegen eines sachlichen Grunds auch einmalig auf zwölf Monate begrenzt werden. Ein Grund für die Befristung könne zum Beispiel dann gegeben sein, wenn sich der Versicherte in einer Rehabilitation oder Umschulung befände.
procontra+ Leser erfahren mehr!
Und das kostenfrei.
- Zugang zu allen Insider-Artikeln, exklusiven Recherchen und hintergründigen News
- Zugang zu umfassenden Daten über Versicherer, Maklerpools und Serviceanbieter
- Zugang zu allen Themendossiers der Fachredaktion
- kostenfrei das 6x im Jahr erscheinende procontra Magazin als E-Magazin per Mail
- exklusiv für Makler: Social-Media-Posts, Anschreiben u.v.m. zur Ansprache Ihrer Kunden

.jpg?fit=crop-49-51-1&w=1200)