Widerruf von Lebensversicherungen: Welches Gericht urteilt verbraucherfreundlich?
Dass Gerichte bei der Auslegung der bestehenden Gesetze teils zu vollkommen anderen Entscheidungen gelangen, ließ sich vortrefflich während des Corona-Lockdowns beobachten, beispielsweise bei der 2G-Regel für den Einzelhandel: Während manche Gerichte die Regel stützten, verwarfen andere Richter die Beschränkungen. Auch beim Thema Betriebsschließungsversicherungen fielen die Entscheidungen, ob die Versicherungen auch im Pandemiefall in der Leistungspflicht stehen, von Gericht zu Gericht unterschiedlich aus.
Begründet liegen die teils gegensätzlichen Rechtsauffassungen auch in der richterlichen Unabhängigkeit gemäß Artikel 97 des Grundgesetzes. Demnach sind Richter in ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, nicht aber an die Urteile anderer Gerichte gebunden.
Verbraucherschützer führen Stichprobe durch
Entsprechend kann die Wahl des Gerichtsstandes eine Bedeutung fürs Urteil spielen – auch beim Widerspruch von Lebensversicherungen. Das behauptet zumindest die Verbraucherzentrale Hamburg und beruft sich auf eine eigens vorgenommene Stichprobe.
Konkret geht es hierbei um den Widerruf von Lebensversicherungen nach dem Policenmodell, die in den Jahren zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden. Wurden die Kunden beim Abschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert, steht ihnen ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht zu. Sie können also auch heute noch den Vertrag rückabwickeln und die eingezahlten Beiträge inklusive Verzinsung zurückverlangen.
Die Versicherer wehren sich gegen diese Widerrufe häufig mit dem Rechtsargument der Verwirkung. Hier hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss im Jahr 2020 (Az: IV ZB 9/19) geurteilt, dass das Widerspruchsrecht nur dann verwirkt ist, „wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalls vorliegen, die vom Tatrichter festzustellen sind“. Gravierende Umstände können beispielsweise dann vorliegen, wenn der Vertrag bereits wegen Beitragsrückständen gekündigt worden ist oder erst auf Bitte des Versicherungsnehmers wieder in Kraft gesetzt wurde.
Wo es Verbraucher schwerer haben
Doch bei ihrer auf 70 Urteilen beruhenden Stichprobe hat die Verbraucherzentrale Hamburg nun einige Gerichte ausgemacht, die sich wesentlich häufiger auf Seiten der Versicherungsnehmer schlagen und andere, die verhältnismäßig häufig der Argumentation der Versicherer folgen. So haben laut Verbraucherzentrale beispielsweise die Oberlandesgerichte Hamburg, München sowie Brandenburg besonders häufig zulasten der Versicherten entschieden. Verbraucherfreundlicher wurde die Verwirkung hingegen von den Oberlandesgerichten Karlsruhe, Oldenburg, Stuttgart, Dresden oder Koblenz ausgelegt.
Was bringt diese Information den Versicherten? Frei lässt sich der Gerichtsstand zwar nicht wählen. Jedoch können Versicherungsnehmer entscheiden, ob sie Klage beim Gericht an ihrem Wohnort oder am Standort des Versicherers einlegen wollen.
Allerdings sollte die Aussagekraft der Stichprobe nicht überinterpretiert werden. Zum einen fällt sie mit insgesamt 70 Fällen aus den Jahren 2016 bis 2021 relativ klein aus. Zudem verteilen sich die Fälle nicht gleichmäßig auf die 24 deutschen Oberlandesgerichte, wie die Verbraucherzentrale auf procontra-Nachfrage erklärte.
Bedingte Aussagekraft
Berücksichtigt wurden Urteile im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, die in der juristischen Datenbank „Beck Online“ zu finden waren. Die überwältige Mehrheit der an deutschen Gerichten gefällten Urteile wird jedoch niemals publiziert – laut einer aktuellen Studie werden in Deutschland weniger als ein Prozent der ergangenen Urteile auch veröffentlicht. Die große Mehrheit der Urteile – auch zum Thema Widerrufsrecht – bleibt in der Stichprobe damit unberücksichtigt. Darüber hinaus beruhen die einzelnen Fälle, die vor den jeweiligen Gerichten verhandelt wurden, auf unterschiedlichen Sachverhalten, wodurch die Vergleichbarkeit weiter erschwert werden dürfte.
Alles in allem ist die Stichprobe der Verbraucherschützer bestenfalls ein Indiz dafür, dass bestimmte Gerichte das Widerrufsrecht verbraucherfreundlicher auslegen als andere. Der Aussagegehalt bleibt allerdings begrenzt.
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