Unfallversicherung trotz BU – überflüssig oder eine sinnvolle Ergänzung? Tipps fürs Beratungsgespräch

Wozu brauche ich eine Unfallversicherung, wenn ich doch schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe? Als Makler oder Maklerin kennen Sie diese Kundenfrage vermutlich. Wie Sie den Sinn einer zusätzlichen Unfallpolice im Beratungsgespräch deutlich machen, lesen Sie hier.

08:09 Uhr | 30. September | 2022
Bild: pixelfit

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Die Verunsicherung vieler Kunden rührt meist daher, dass sie sich über die Leistungsauslöser, vor allem aber über die unterschiedlichen Leistungsarten bei BU- und Unfallversicherung nicht richtig im Klaren sind. Deshalb ist es sinnvoll, im Gespräch erst einmal grundsätzlich zu erklären: Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Und was eine Unfallversicherung?

Mit einer guten BU sind Ihre Kunden optimal gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft abgesichert. Sie erhält den gewohnten Lebensstandard, wenn der oder die Versicherte den ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Und zwar auch dann, wenn er oder sie in einem anderen Job weiterarbeiten könnte. Die früher übliche „abstrakte Verweisung“ auf einen anderen Beruf, gibt es heute kaum noch. Außerdem ist es unerheblich, was die gesundheitliche Einschränkung ausgelöst hat. Es kann eine Krankheit sein oder eben auch ein Unfall. An dieser Stelle kommt dann erfahrungsgemäß der Einwand: Na bitte, damit ist mein Unfallrisiko doch abgedeckt – die Unfallversicherung kann ich mir also sparen!

Einmalzahlung – der große Vorteil der Unfallversicherung

Kann man so sehen. Muss man aber nicht. Denn der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Versicherungsarten liegt in der Art der Leistung. Die BU ersetzt das Arbeitseinkommen – meist bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren – durch eine monatliche Zahlung. Das ist eine komfortable Absicherung gegen den Einkommensverlust. Sie hilft aber nicht viel, wenn Ihr Kunde zu Beginn der Berufsunfähigkeit dringend eine größere Summe Geld braucht, etwa um bei einer Querschnittslähmung sein Haus rollstuhlgerecht umzubauen.

Hier kommt die Unfallversicherung ins Spiel. Mit ihr erhält der Versicherte auf Wunsch im Leistungsfall eine einmalige Zahlung, die sich aus der festgelegten Invaliditätssumme und der sogenannten Gliedertaxe ergibt. Ein Beispiel: Für den Verlust oder den Verlust der Gebrauchsfähigkeit eines Armes legt die Gliedertaxe eine Invalidität von 70 Prozent fest. Bei einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro erhält der Versicherte also einmalig 70.000 Euro. Dabei muss man bedenken, dass die Gliedertaxe von Versicherer zu Versicherer variieren kann. Die Leistungen bewegen sich dennoch häufig bis in den sechsstelligen Bereich. Damit lassen sich also auch größere Ausgaben bestreiten. Diesen Vorteil bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihrer monatlichen Rentenzahlung nicht.

Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr

Dennoch kann die Unfallversicherung keinesfalls eine BU ersetzen. Denn sie leistet wirklich nur – der Name deutet es bereits an – nach einem Unfall, also, wie es im Versicherungsdeutsch heißt, nach einem „plötzlich und von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis, welches unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung hervorruft“. Wann, wo und wie dieser Unfall passiert, bei der Arbeit, in der Freizeit, zu Hause oder im Ausland, spielt keine Rolle. Nur ein Unfall muss es halt sein – und keine Krankheit. Um sich gegen eine schwere Erkrankung abzusichern, ist die BU nach wie vor das Nonplusultra.

Als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihren Kunden eine Unfallversicherung aber guten Gewissens empfehlen. Zumal die Prämienhöhen niemanden wirklich arm machen. Für monatliche Beiträge um die 20 Euro lassen sich Invaliditätssummen von mehreren hunderttausend Euro vereinbaren.